Ohne Mitbestimmung läuft nichts!

LandesschülerInnenvertretung begrüßt Beschluss des Landtags zur Änderung des Schulgesetzes

Erfreut äußerten sich Vertreterinnen und Vertreter der LandesschülerInnenvertretung (LSV) über den einstimmigen Beschluss des Mainzer Landtags, das Schulgesetz zwecks einer Neustrukturierung der SchülerInnenvertretung in Rheinland-Pfalz zu ändern.

Eine Landesvertretung für alle – Stärkung der Mitbestimmung

„Durch den Beschluss des Landtages, eine Änderung an § 35 des Schulgesetzes vorzunehmen, wird es uns künftig möglich sein, eine Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen zu bilden“, so Felix Martens, Pressereferent der LSV. Eine Landesvertretung gab es bisher nur für Gymnasiasten und GesamtschülerInnen. In Zukunft sollen nun alle rund 800 Schulen der Sekundarstufen l und ll die Vertretungsbasis der LSV Rheinland-Pfalz bilden, anstatt nur der bisherigen 160.

„Die Politik fordert eine aktivere Beteiligung von Jugendlichen“, so Florian Müllerheim, Innenreferent der LSV RLP. „Wir freuen uns über den Beschluss des Landtages und hoffen, dass es nicht bei bloßen Willensbekundungen bleibt, sondern dass die Meinung der Schülerinnen und Schüler in Zukunft tatsächlich stärker einbezogen wird.“ Denn: „Noch immer ist die Schule eine von undemokratischen, verkrustet autoritären Strukturen dominierte Insel im ‚freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat’ (§1 SchulG)“. Dies zu ändern und eine demokratische Schule entstehen zu lassen, die von Schülerinnen und Schülern gerne besucht wird, ist eines der Ziele der LSV.

Bildung kommunaler Vertretungen

Die Interessenvertretung von Schülerinnen und Schülern steht auf einer breiten Basis und ist demokratisch organisiert. So wurde die neue Satzung der LSV auf der 43.2 LandesschülerInnenkonferenz (LSK) im Dezember 2007 im Mainzer Landtag von rund 120 Delegierten aus ganz Rheinland-Pfalz verabschiedet. Die neue Satzung sieht auch die Bildung von Stadt- und KreisschülerInnen- vertretungen vor. So entstehen kommunale Strukturen, die den Schülerinnen und Schülern eine Stimme gegenüber dem jeweiligen Schulträger geben und die Mitbestimmung stärken.

Leider gesteht das Schulgesetz den Vertreterinnen und Vertreter der SchülerInnen im Schulträgerausschuss noch kein Stimmrecht zu. „Demokratie bedeutet, dass Menschen über die Dinge, die sie betreffen, selbst entscheiden können. Dies muss auch für Schülerinnen und Schüler gelten! In diesem Sinne versuchen wir, auch in diesem Punkt eine Einigung mit dem Bildungsministerium und den Landtagsfraktionen zu erzielen“, so Florian Müllerheim, Innenreferent der LSV RLP. „Ohne die Stärkung der Rechte für SchülerInnenvertretungen auf kommunaler Ebene
ist diese politische Reform nichts Halbes und nichts Ganzes!“ sagt auch Julian Knop, Mitglied im Landesvorstand der LSV RLP.

Der Antrag, die rechtliche Grundlage für die Neustrukturierung der SV-Arbeit auf Landesebene herzustellen, wurde erfreulicherweise von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht. „Nach diesem Beschluss wartet nun eine ganze Menge Arbeit auf uns: 36 Kreis- und StadtschülerInnenvertretungen gründen sich schließlich nicht von selbst“, so Felix Martens, Pressereferent der LSV RLP. Neben dieser Arbeit, in deren Rahmen auch die SVen an den einzelnen Schulen gestärkt werden sollen, darf selbstverständlich auch die inhaltliche Weiterentwicklung der LSV nicht zu kurz kommen.

Bei Rückfragen und für weitere Informationen steht Ihnen unser Pressereferent Felix Martens gerne zur Verfügung. E-Mail: felix.martens[at]lsvrlp.de