LandesschülerInnenvertretung RLP zur Schulgesetznovelle

Mehr finanzielle Mittel für inklusiven Unterricht und grundlegende Demokratisierung gefordert

An die Vertreterinnen
und Vertreter der Medien

P R E S S E M I T T E I L U N G

LandesschülerInnenvertretung RLP zur Schulgesetznovelle: Mehr finanzielle Mittel für inklusiven Unterricht und grundlegende Demokratisierung gefordert

Mainz, 16.05.2014

Diesen Dienstag, am 13.05.2014, hielt die LandesschülerInnenvertretung RLP (LSV), vertreten durch Hannah-Katharina Kiennen und Jonas Treibel, ihre Stellungnahme zur Überarbeitung des neuen Schulgesetzes vor dem Bildungsausschuss des Landtags in Mainz. Grundsätzlich stimmt die LSV den Bestrebungen der Landesregierung, die den Entwurf vorgelegt hat, zwar zu, wünscht sich inhaltlich aber eine klarere Formulierung der Rechte für Schülerinnen und Schüler.

„Uns ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler in den Lernprozess miteinbezogen werden und als eine große Gemeinschaft zusammenarbeiten. Auf den LandesschülerInnenkonferenzen sieht man: Inklusion funktioniert, wenn man sie nur will. Eine Gesellschaft profitiert davon, dass viele Individuen zusammentreffen, sich austauschen und ihre unterschiedlichen Stärken nutzen, um gemeinsam Großes zu ändern. Nach Unterschieden zu trennen, wie es in der Schule oft der Fall - ja sogar System - ist, stärkt den einzelnen Menschen nicht und schafft auch keine Gesellschaft, die fähig ist, mit anderen Menschen zu kooperieren. So sollte gerade die Unterschiedlichkeit von Individuen als Chance und nicht als Hindernis empfunden werden", führt die LSV in ihrem Statement aus.

Weiter heißt es darin: „So fordern auch wir die Inklusion und freuen uns, dass diese nun durch die Schulgesetznovelle gefördert wird und auch Rheinland-Pfalz der Verpflichtung nachkommt, jedem Menschen inklusiven Schulunterricht zu gewährleisten."
„Von der wirklichen Wahlfreiheit der Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll, kann aber nur geredet werden, wenn beide zur Wahl stehenden Systeme ausreichend gefördert werden. Inklusiver Schulunterricht kann ohne weitere finanzielle Investitionen nicht gut funktionieren. Kleinere Klassen, Lehrerfortbildungen sowie pädagogische Kräfte sind nur einige der notwendigen Maßnahmen, um Schulunterricht im Sinne der Inklusion wirklich zu leben. Auch hier gilt: Wer an der Bildung spart, spart an uns, spart an der Zukunft und spart somit an der falschen Stelle."

Ähnlich sahen dies in der Anhörung auch andere Organisationen, welche wie wir ihre Stellungnahme vortragen durften. So ist es auch für die Initiative „Eine Schule für alle" wichtig, die Stellung des Kindes mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Konsens bestand darüber, die Vielfalt der Kinder zu respektieren und sie demgemäß richtig zu fördern. Auf die Frage, wie das möglich sei, gab es jedoch sehr verschiedene Antworten.

Auch die Demokratisierung der Schule, die der LSV RLP ein wichtiges Anliegen ist, wird im Gesetzesentwurf zwar behandelt, aber nicht genügend durchdacht.

„Demokratie muss gelebt werden! Eine Schule, die den Auftrag hat, zu verantwortungsvollem und demokratischem Denken zu erziehen, kann unmöglich selbst undemokratisch organisiert sein, ohne gleichzeitig dieses Ziel bei weitem zu verfehlen. Aufgrund dessen ist eines der größten Probleme, die wir als LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz sehen, dass die Rechte der Schülerinnen und Schülern nicht ansatzweise an die der Eltern grenzen. Demokratie basiert auf gleichen Rechten, diese sind im Entwurf zur Schulgesetznovelle nicht vorgesehen. So wird der Schulelternbeirat zum Beispiel bei der Erstellung einer Hausordnung nach Paragraf 40 befragt, doch die Schülerinnen und Schüler bleiben nach wie vor auf der Strecke, wenn es um ihre Mitbestimmungsrechte geht. Die LSV fordert demnach, dass auch wir Schülerinnen und Schüler darüber entscheiden sollten, wie auf der jeweiligen Schule gelebt und gelernt werden soll. Schließlich sind wir diejenigen, die sich an solche Regelungen halten sollen und müssen."

Anders sah dies der „Verband Bildung und Erziehung", eine Gewerkschaft für Lehrerinnen und Lehrer, die das Stimmrecht von Schülern in der Gesamtkonferenz, sowie das herzustellende Einvernehmen mit Schüler- und Elternschaft beim Thema Schulentwicklung ablehnte. Eltern und SchülerInnen hätten keine pädagogischen Kompetenzen und sollten somit weniger Rechte haben als Lehrkräfte.

Für die LSV RLP ist dieses offene Bekenntnis zu undemokratischer Schulgestaltung und dem Entzug der Rechte für SchülerInnen erschreckend. Deshalb brauchen wir auch dringend neue Ideen, die gewährleisten, dass es in der Schule gerechter zugeht. Die LSV RLP schlägt hier eine Umgestaltung des Schulausschusses vor:

„So wie der Schulausschuss - auch nach der Novellierung des Schulgesetzes - aufgebaut ist, sehen wir uns als größter Teil der Schulgemeinschaft nicht genügend repräsentiert. Das Konzept der Schule beinhaltet die Schülerinnen und Schüler als entscheidenden Teil der Schulgemeinschaft, schließlich geht es hierbei um unsere Bildung als Hauptfunktion der Schule; eine Berücksichtigung von nur einem Drittel der Stimmen in einem Entscheidungsgremium befinden wir deshalb als ungenügend. Des Weiteren sind für uns die bisherige Konzeption des Schulausschusses und die Art der Beschlussfindung nicht tragbar, da Entscheidungen nur mittels des Konsensprinzips getroffen werden können. Konkret bedeutet dies, dass Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungen von Schülerinnen und Schüler abblocken können; diese werden daraufhin über die Gesamtkonferenz geregelt, in der, wie allgemein bekannt, Schülerinnen und Schüler keine angemessene Vertretung besitzen. Im Moment haben wir SchülerInnen zwar Rede- und teilweise Stimmrecht in der Gesamtkonferenz, aber real stehen dann drei SchülerInnen oft 70 LehrerInnen und drei weiteren Elternstimmen gegenüber. Deshalb lautet unser Vorschlag, einen Gegenpol zur Gesamtkonferenz zu bilden, der aus LehrerInnen, SchülerInnen und VertrauenslehrerInnen zu besetzen wäre. Dieses Gremium, das sich Schulkonferenz nennen könnte, soll die Aufgaben des Schulausschusses weitgehend übernehmen, da hier diejenigen vereinigt sind, die am Schulleben aktiv teilnehmen und somit auch die, die für eine demokratische Entscheidung von größter Bedeutung sind. Kommt es in diesem Gremium zu einer Pattsituation, könnten die VertrauenslehrerInnen die Entscheidung herbeiführen."

Auch für die Belange der GrundschülerInnen setzte sich die LSV vor dem Bildungsausschuss ein, obwohl diese leider nicht in der LSV vertreten sind.

„Ebenfalls bedauernswert finden wir es, dass die Primarstufe kein Stimmrecht in der Gesamtkonferenz erhält. Auch GrundschülerInnen haben Rechte und sollten mehr Möglichkeiten bekommen, diese wahrzunehmen. In der Grundschule können die Möglichkeiten und Chancen einer aktiven Mitbestimmung schon aufgezeigt werden, was langfristig eine größere Bereitschaft und Begeisterung für Demokratie hervorbringen kann. Wenn Grundsteine für Rechen- und Schreibkompetenzen in der Grundschule gelegt werden können, dann kann auch Mitbestimmungsrecht als eine wichtige Kompetenz in der Primarstufe thematisiert und gelebt werden."

Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hannah-Katharina Kiennen, zur Verfügung.
Handynummer: 0174 / 82 100 19 (außerhalb der täglichen Schulzeiten)
E-Mail: hannah-katharina.kiennen@lsvrlp.de