„Bei der Stärkung unserer Rechte ist noch gewaltig Luft nach oben!“

PM der LSV zur am 23. Juli 2014 im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossenen Schulgesetz-Novelle

An die Vertreterinnen
und Vertreter der Medien

Mainz, 24. Juli 2014

P R E S S E M I T T E I L U N G
der LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz

„Bei der Stärkung unserer Rechte ist noch gewaltig Luft nach oben!“

Am 23. Juli wurde im rheinland-pfälzischen Landtag über die Novellierung des Schulgesetzes verhandelt. Die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz hat sich in zwei Stellungnahmen zu diesem Thema geäußert. Als zentrale Forderung verstehen wir die Demokratisierung von Schule, vor allem was die Rechte der Schülerinnen und Schüler angeht. Zwei unserer diesbezüglichen Forderungen wurden bereits im Schulgesetz verankert.

„Wir freuen uns, dass nun auch die LandtagspolitikerInnen in Rheinland-Pfalz erkannt haben, dass Jugendlichen nicht aufgrund ihres Alters Rechte verwehrt werden können. Zu diesen Rechten gehört die Mitbestimmung in der Schule. Während LehrerInnen und Eltern gemeinsam über Hausordnungen entscheiden dürfen, bleiben wir SchülerInnen außen vor“, befindet Hannah-Katharina Kiennen, Pressreferentin im Landesvorstand. So sieht die LSV im betreffenden § 40 vor, dass SchülerInnen zur Hausordnung auf jeden Fall befragt werden müssen.

Zum Hauptthema der Schulgesetznovelle, der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, äußert sich Jonas Treibel, Pressereferent im Landesvorstand: „Inklusion ist Zeichen und Weg zu einer toleranten und pluralistischen Gesellschaft. Von einer wirklichen Wahlfreiheit der Betroffenen kann allerdings nur gesprochen werden, wenn beide Systeme angemessen gefördert werden.“ Die LSV RLP fördert die Inklusion auch in den eigenen Reihen, so ist beispielsweise das beschlussfassende Gremium der LSV, die LandesschülerInnenkonferenz, inklusiv.

„Ziel der Inklusion ist auch, die Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und zu stärken, indem alle voneinander und miteinander lernen können. Hier müssen aber auch die Fortbildungen der Lehrkräfte berücksichtigt werden“, so Hannah-Katharina Kiennen. Das LehrerInnenbildungsgesetz, welches noch dieses Jahr in Angriff genommen werden soll, kann hier Abhilfe leisten.

Ein weiterer Änderungsvorschlag der LSV am Schulgesetz ist auch, die GrundschülerInnen in den Entscheidungsprozess an der Schule und auf Landesebene einzubeziehen. „Auch GrundschülerInnen wissen, was ihnen in der Schule guttut. Dies zeigen die Klassenräte, die in einigen Grundschulen schon jetzt praktiziert werden. In Ransbach-Baumbach beispielsweise überlegen sich SchülerInnen schon im Grundschulalter, wie man Benotungen für Sportunterricht fairer gestalten könnte. Dies hilft SchülerInnen, so früh wie möglich Demokratie zu leben“, äußert sich Jonas Treibel. Die LSV RLP setzt sich als Ziel, eine GesamtlandesschülerInnenvertretung zu werden, die die Grundschulen auch auf Landesebene mit einbezieht.

Dass die LSV RLP bei der Schulgesetznovelle einen wichtigen Beitrag geleistet hat, sieht man daran, dass zwei der Forderungen eingebracht wurden. Nun muss die SchülerInnenvertretung im Sinne der Demokratisierung und Inklusion bei einer Beauftragung für eine Schwerpunktschule ebenfalls befragt werden. Auch die KlassensprecherInnenkonferenz erhält mehr Rechte. Sie darf nun die Gesamtkonferenz einberufen, was vorher der Schulleitung, den LehrerInnen und dem Schulelternbeirat vorbehalten war. Dies erkennt die LSV RLP als einen großen Erfolg für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz an. „Allerdings muss man auch hier bemerken: Auch bei der Stärkung unserer Rechte ist noch gewaltig Luft nach oben!“, so Hannah-Katharina Kiennen.


Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hannah-Katharina Kiennen, zur Verfügung.
Handynummer: 0174 / 82 100 19 (außerhalb der täglichen Schulzeiten)

E-Mail: hannah-katharina.kiennen[at]lsvrlp.de


Die von der LSV Rheinland-Pfalz vor dem Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags abgegebene Stellungnahme zur Schulgesetz-Novelle findet sich hier.