20.11.2012

Test in Erdkunde

Frage von Inge Kullick aus Lampertheim

Hallo, meine Tochter hat einen unangekündigten Test in Erdkunde geschrieben, der Stoff aus dem letzten Schuljahr beinhaltete. Der Stoff wurde vor etwas drei Wochen noch mal kurz angesprochen. Seitdem liefen in jeder Stunde Referate. Nun kam, weil zwei Referenten, die für besagte Stunde vorgesehen waren, krank wurden, dieser Test aus heiterem Himmel. Ist das zulässig? Soweit ich weiß, darf unangekündigt lediglich der Stoff von bis zu vier Schulstunde zurück abgefragt werden.

Antwort


Guten Tag Frau Kullick,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Laut Übergreifender Schulordnung für die allgemeinbildenden Schulen (www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/644.e8f.pdf) gilt betreffend der Überprüfung der Hausaufgaben ("HÜs"):

§ 51 Abs. (3):
"Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern."

Daneben gibt es noch die schriftliche Überprüfung, die jedoch mindestens eine Woche vorher angekündigt werden muss (siehe § 52 Abs. (8) ÜSchuO).

Sollte der abgefragte Unterrichtsstoff also nicht Gegenstand der Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden gewesen sein, dürfte dieser Test also nicht gewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)