15.03.2013

handy

Frage von michelle

Hallo,

mein Lehrer hat mir mein Handy weggenommen (übers Wochenende). Ich hab ihm gesagt, dass er das nicht dürfte, weil er so in meine Privatsphäre eingreift. Darauf hat er gesagt es würde in der Hausordnung stehen, dass er es mir eine Woche weggnehmen darf und daran müsste sich jeder halten.

Antwort


Hallo Michelle,

dein Fall ist einer, der so leider relativ häufig vorkommt. Leider ist die Rechtslage dazu nicht eindeutig, aber es gibt ein paar Grundsätze, die dir bestimmt als Argumentationshilfe dienen können.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin dir ein Handy zeitweise wegnehmen darf. Du hast mit deiner Einschätzung gegenüber deinem Lehrer aber vollkommen Recht, dass er oder sie in deine Privatsphäre beziehungsweise dein Recht, über dein Eigentum zu bestimmen, eingreift, in dem Moment, in dem er oder sie es außerhalb der Schulzeit einbehält.

Das, was dein Lehrer da mit der Hausordnung gesagt hat, war wohl eher eine Antwort, die ihm gerade gut gepasst hat - die Hausordnung ist nicht das Maß aller Dinge, denn es gibt viele Gesetze, die natürlich über der Hausordnung stehen. Im Grundgesetz zum Beispiel ist das Recht auf persönliches Eigentum als wichtiges Grundrecht festgeschrieben. Außerdem darf dir das Handy nur als "erzieherische Maßnahme" weggenommen werden, welche in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen muss, was passiert ist. Wenn das Handy also nur geklingelt hat, ist es schon sehr fraglich, dich das ganze Wochenende um das Recht auf dein Handy zu bringen.

Zudem gibt es noch andere Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer, wenn sie der Meinung sind, etwas tun zu müssen: Es ist auch ausdrücklich vorgesehen, dass sie einfach mal mit dir reden, dich ermahnen und nicht gleich dir das Handy wegzunehmen.

Du könntest auch noch damit argumentieren, dass es in NRW schon Gerichtsurteile darüber gab, die gesagt haben, dass Lehrerinnen und Lehrer einem nicht einfach so das Handy außerhalb der Schule wegnehmen dürfen (siehe http://www.schulradar.de/forum/nrw/handys-ueber-nacht-in-der-schule-beschlagnahmen)

Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich einfach! Ich würde mich freuen, wenn du uns nochmal kurz Bescheid geben könntest, ob und wie dein Problem sich gelöst hat! 

Liebe Grüße

Carsten
(Freier Mitarbeiter im Landesvorstand der LSV RLP)