11.01.2014

Verabschiedung unserer SV-Satzung

Frage von Jana Weber aus Ludwigshafen

Liebe LSV,

das SV-Vorstands-Team der IGS Ernst Bloch hat sich während seiner Amtszeit intensiv mit der Neugestaltung einer Satzung beschäftigt und die nun fertiggestellt.
Gerne würden wir hierzu eure Meinung einholen und sie von euch prüfen lassen, da ihr mehr Erfahrung habt.
Können wir sie so in unserer Sitzung und der KSV verabschieden?
Wem müssen wir sie alles vorlegen in der Schule? Muss unsere Schulleitung zustimmen? Wie wird sie letztendlich gültig?

Wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns hierzu unsere Fragen beantworten könntet und uns eine Kontaktmailadresse zusenden könntet, an die wir unsere Satzung zur Prüfung schicken könnten.

Vielen Dank vorab und beste Grüße,

J. Weber
(SV- Lehrerin)

Antwort

Liebe Frau Weber,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort - ich hoffe, sie kommt noch rechtzeitig, sodass Sie sie in den Erstellungsprozess Ihrer SV-Satzung einbeziehen können.

Jede SV hat gemäß der "Verwaltungsvorschrift über die SV-Arbeit" (www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/841.61c8.pdf) das Recht, sich eine Satzung zu geben (Punkt 1.1.1). Am besten wird diese von der KlassensprecherInnenversammlung, alternativ auch von einer SchülerInnenvollversammlung, verabschiedet.

Die Satzung ist anschließend der Schulleitung lediglich zur Kenntnis zu bringen (das "Benehmen" wird hergestellt, siehe Punkt 1.1.2 der VV). Sofern die Schulleiterin oder der Schulleiter Bedenken gegen die in der Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichtender Vertretung für Schülerinnen und Schüler hat, kann die Entscheidung des Schulausschusses eingeholt werden (vgl. § 31 Abs. 3 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 Satz 6 SchulG).

Liegen keine Bedenken seitens der Schulleitung vor, tritt die SV-Satzung ohne weitere Prüfverfahren oder ähnliches in Kraft.

Gerne können wir Ihren Satzungsentwurf - so noch aktuell - einmal gegenlesen und Ihnen und Ihrer SV eine diesbezügliche Rückmeldung geben. Senden Sie uns das Dokument zu diesem Zweck einfach an info@lsvrlp.de oder auf dem Postwege an LSV RLP, Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz.

Auf unserer Internetseite haben wir zudem einige Mustersatzungen eingestellt, die als Vorlage für die eigene Ausarbeitung eines solchen Regelwerks dienen können: http://www.lsvrlp.de/de/article/3373.200403151300.html

Mit besten Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)