15.07.2014

Teilnahme an Sitzungen der KrSV/LSV

Frage von Kevin-Manuel Wendel aus Kerzenheim

Hallo,
mein Name ist Kevin-Manuel Wendel, bin 17 Jahre und Schülersprecher der IGS Enkenbach-Alsenborn.
Ich wollte nachfragen:
Kann ich auch an Sitzungen der LSV teilnehmen, obwohl ich Schülersprecher bin und wir schon zwei Delegierte haben, die auch zu den Sitzungen erscheinen?
MfG Kevin-Manuel Wendel

Antwort

Hallo Kevin-Manuel,

gerne kannst du auch als dritter Vertreter deiner Schule an den Sitzungen der Kreis-SV (in deinem Falle des Landkreises Kaiserslautern) teilnehmen, auch wenn eure Schule schon zwei Delegierte dorthin entsendet. Du musst dabei lediglich bedenken, dass natürlich nur die zwei offiziell gewählten Delegierten Stimmrecht in der Kreis-SV haben und Fahrtkosten von der LSV erstattet bekommen.

Auch musst du schauen, ob dich deine Schule für die Teilnahme an den Sitzungen freistellt. Gehalten, dies zu tun, ist sie nämlich nur bei den beiden offiziell gewählten Vertreter/innen.

Wenn du das aber entsprechend vor Ort verhandelt bekommst bzw. du dich mit den genannten Rahmenbedingungen arrangieren kannst, sollte nichts gegen eine Teilnahme als interessierter Gast sprechen. Diese ist übrigens auch bei Veranstaltungen der LSV auf Landesebene, wie z. B. den LSKen, prinzipiell möglich.

Mit besten Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)