16.09.2016

SV-Wahl

Frage von A. Kempter aus Mainz

Bei uns wird die SV durch die KSV gewählt. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich als Klassensprecher auch stimmberechtigt bin, wenn ich zugleich kandidierendes Mitglied eines SV-Teams bin?
Danke für eure Hilfe!

Antwort


Hallo!


du verlierst durch deine SV-Kandidatur nicht(!) dein Stimmrecht als Klassensprecher in der KSV.


Das aktive Wahlrecht als KSV-Mitglied/-Delegierter, also das Recht, deine Stimme für deine Klasse abgeben zu dürfen, kann dir nur von dem Gremium genommen werden, das es dir verliehen hat. In deinem Fall eben deine Klasse. Deine Wählbarkeit (=passives Wahlrecht) hat damit nichts zu tun.


Liebe Grüße und viel Glück bei der Wahl!


Deine LSV Rheinland-Pfalz