Genderstatut der LandesschülerInnenvertetung RLP
beschlossen auf der 62. LSK am 23./24. Juli 2014 in Mainz
Vorwort
Ziel und Aufgabe des Genderstatuts ist es, gesellschaftliche Defizite und Benachteiligungen aufgrund der geschlechtlichen Identität und des psychologischen Geschlechts durch strukturelle Maßnahmen einzudämmen. Unter Gender werden die Gruppierungen Weiblich, Männlich und Queer verstanden.
§ 1 Die Gremien
- Die Genderpolitik und die Gleichberechtigung der Gender stellen für die Gremien der LSV RLP einen kontinuierlichen Arbeitsbereich da.
§ 2 Der Landesvorstand
- Der Landesvorstand der LSV RLP setzt sich zusammen wie folgt:
- Jedes Gender, dem sich ein/e Kandidat*in zuordnen kann, muss mit mindestens einer Person im LaVo vertreten sein.
- Für den Fall, dass die/der einzige Vertreter*in eines Gender mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält, so muss dessen/deren Gender nicht im LaVo vertreten sein.
- Die restlichen Plätze werden nicht quotiert.
§ 3 Die Bundesdelegation
- Die Bundesdelegation der LSV RLP setzt sich zusammen wie folgt:
- Jedes Gender, dem sich ein/e Kandidat*In zuordnen kann, muss mit mindestens einer Person in der Bundesdelegation vertreten sein.
- Für den Fall, dass die/der einzige Vertreter*In eines Gender mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält, so muss dessen/deren Gender nicht in der Bundesdelegation vertreten sein.
- Die restlichen Plätze werden nicht quotiert.
§ 4 Der Landesrat
- Das Landesratssprecher*innenteam soll mit Vertreter*innen verschiedener Gender besetzt werden.
§ 5 Die Genderplena
- Die Genderplena (Queer-, Mann-, Frauenplenum) tagen auf LandesschülerInnenkonferenzen und Landesratssitzungen,
- wenn diese sich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden erstrecken,
- wenn mindestens drei Schüler*innen dies beantragen,
- zur Beschlussfassung über das Genderstatut.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Anwesenden, die sich dem jeweiligen Gender zuordnen können.
- Stimmberechtigt sind alle zur jeweiligen Konferenz delegierten Schüler*innen.
- Die Genderplena tagen, sofern nicht zu Beginn von den jeweilige Genderplena anders beschlossen, nicht öffentlich.
- Die jeweiligen Plena schreiben einen Bericht über die Rolle des jeweils vertretenen Gender.
- Die Genderplena sind zu einem geeigneten Zeitpunkt in die Tagesordnung zu integrieren.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Das Genderstatut tritt erstmalig durch mehrheitliche Beschlussfassung der LandesschülerInnenkonferenz in Kraft.
- Das Genderstatut geht der Satzung nach, und der Wahl- und Geschäftsordnung vor.
- Bei Änderungen und Anträgen, welche Gender betreffen, ist die Zustimmung des jeweiligen Plenums mit einfacher Mehrheit nötig.
Geändert auf der 66. LSK vom 18.-20.12.2015 in Oberwesel.
Geändert auf der 68. LSK am 09.07.2016 in Osthofen.
Geändert auf der 69. LSK vom 16.-18.12.2016 in Wiesbaden.
Geändert auf der 71. LSK vom 01.-03.12.2017 in Wiesbaden.