SV-Tipp 7

G wie "Gesamtkonferenz"

Was wird entschieden?

Was die Gesamtkonferenz entscheidet, ist unter anderem in § 28 des Schulgesetzes[1] festgelegt. Da steht: „(1) Die Gesamtkonferenz gestaltet und koordiniert die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Rahmen der gesamten Schule.“ Das kann natürlich viel heißen. In der Schulordnung hingegen sind viele konkrete Fälle geregelt, in denen die Gesamtkonferenz entscheiden muss, zum Beispiel, wenn jemand der Schule verwiesen werden soll. Oft sprechen die LehrerInnen in der Gesamtkonferenz über allgemeine Themen, zum Beispiel den Probe-Feueralarm, oder, viel schwerwiegender, die Umwandlung der Schule in ein G8-Gymnasium oder eine Realschule+. Auch ihr könnt natürlich Anträge stellen, die in der Gesamtkonferenz behandelt werden sollen. Am besten, ihr sagt der Schulleitung vorher Bescheid, damit euer Anliegen nicht so überraschend kommt und auf der Tagesordnung stehen kann. Wenn ihr zum Beispiel einen wichtigen Beschluss der KlassensprecherInnenversammlung mitteilen wollt, euch über ein generelles Problem mit allen LehrerInnen beschweren wollt, oder ein Sommerfest im nächsten Schuljahr plant, könnt ihr die LehrerInnen informieren oder sogar bitten, einen bestimmten Beschluss zu fassen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben übrigens auch die Möglichkeit, sich in einer Dienstbesprechung zu treffen. Hier habt ihr aber kein Recht auf Anwesenheit. Deswegen dürfen die Lehrerinnen und Lehrer in einer Dienstbesprechung auch nichts entscheiden, was euch, die Schülerinnen und Schüler, ebenfalls betrifft.


Wer darf hin und wer entscheidet?

In der Gesamtkonferenz haben drei Gruppen Stimmrecht (§ 27 (4) SchulG): alle Lehrkräfte, die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, dass die LehrerInnen wesentlich mehr Stimmen als die SchülerInnen haben. Aber: wenn ihr euch auf die Gesamtkonferenz gut vorbereitet und euch gut präsentiert, habt ihr gute Chancen, dass eure Vorschläge beschlossen werden.
Wichtig für die VertreterInnen der SchülerInnenschaft ist hier, dass ihr für die Gesamtkonferenz niemanden extra wählen müsst, weil eure VertreterInnen zum Schulausschuss gleichzeitig auch Mitglieder in der Gesamtkonferenz sind. Gewählt wird folgendermaßen: die SchülerInnensprecherin oder der SchülerInnensprecher ist automatisch (qua Amt) Teil der „Delegation“. Daneben werden noch null bis drei weitere VertreterInnen gewählt - je nach Größe der Schule (§ 33 (1) SchulWO[2]). Falls ihr bei den Wahlen unsicher seid, schaut noch mal in der Broschüre „SV-Wahlen leicht gemacht“ nach! Die findet ihr auf unserer Homepage unter „SV-Arbeit vor Ort“.
Übrigens: Die Einladung zur Gesamtkonferenz muss alle Delegierten eine Woche vor der Konferenz erreichen. Das ist eine Regel, an die sich eure Schulleitung auf jeden Fall halten muss! Wenn nicht, sind die Beschlüsse der Konferenz nicht gültig.


Und was, wenn doof entschieden wird?

Ihr könnt natürlich nicht davon ausgehen, dass alles, was in der Gesamtkonferenz entschieden wird, euch in den Kram passt. Es kann euch passieren, dass ihr motiviert diskutiert – und am Ende die LehrerInnen gegen euch stimmen. Auf so etwas könnt ihr immer noch mit Aktionen oder Unterschriftensammlungen bei den SchülerInnen reagieren, um euch für eure Meinung stark zu machen. Zuerst könnt ihr aber versuchen, das Ergebnis noch durch den Schulausschuss zu kippen. Der Schulausschuss (geregelt im Schulgesetz § 48) hat nämlich mehr Kompetenz (das heißt: entscheidet mehr) als die Gesamtkonferenz. Außerdem haben dort alle gleich viel Stimmen (je 1-4). Bei allen wichtigen Beschlüssen und Maßnahmen soll der Schulausschuss ohnehin gehört werden – eure Chance also, die LehrerInnen zu überzeugen.

Links:

  1. http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/hpv/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=150&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGRP2004rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
  2. http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/rz3/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulWORP2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint