Wahlrecht ab 0

Pressemitteilung der LSV Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl 2017

Mainz, 22. September 2017

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl
… für alle über 18 Jahre.
Anders als die meisten im Bundestag vertretenen Parteien, setzt sich die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP) für die komplette Abschaffung des Wahlalters ein. Jede Senkung des Wahlalters unterstützt die LSV RLP als richtigen Schritt hin zum Wahlalter 0. Die LSV RLP ist der Meinung, dass das Geburtsjahr eines Menschen nicht ausschlaggebend für die Beteiligung in unserer Demokratie sein darf.

Unsere Demokratie, altgriechisch für „Herrschaft des Staatsvolkes“, sollte von den Stimmen aller Menschen, welche ihren Lebensraum in Deutschland haben, aufrechterhalten werden. Genau wie die Hautfarbe, das Geschlecht oder auch die Religion sollte das Alter kein Kriterium zur demokratischen Mitbestimmung sein.

Um das Demokratiebewusstsein und das Interesse an politischem Inhalt schon früh in das Leben mit einzubeziehen, sollten Schüler*innen ab der fünften Klasse verpflichtend über das Wahlsystem, demokratische Grundsätze und die Parteien informiert werden. Hierbei sollte auch Spielraum für politische Diskussionen gelassen werden, um die Schüler*innen von heute zu gesellschaftsfähigen, unabhängigen und demokratiebewussten Mitbürger*innen von morgen zu machen.

Die Stimme bei der Wahl bringt den Willen des Menschen zum Ausdruck. Dieser politische Wille kann schon im Alter von fünf oder auch erst im Alter von 30 Jahren entstehen. Einen biologischen Grund für das Interesse an Politik und für die Wahlfähigkeit erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es nicht. Menschen, die erst ein paar Tage nach der Wahl die Volljährigkeit erreichen, sind keinesfalls schlechter qualifiziert als solche, die bereits am Tag der Wahl 18 Jahre alt sind. Allein dieses Beispiel zeigt, wie paradox das System „Wahlalter“ ist.

Dabei kann sich weder der 5-Jährige noch der 30-Jährige von äußeren Einflüssen freisprechen. Das oft als Contra-Argument verwendete Statement, dass die Kinder bei der Wahl von ihren Eltern unter Druck gesetzt werden könnten, ist insofern hinfällig. Wir alle lassen uns bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt beeinflussen. Demnach gibt es keine logische Erklärung für die Festlegung des Wahlalters auf Menschen über 18.

Circa ein Fünftel der Wähler*innen befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits im Rentenalter, 2050 werden es voraussichtlich ein Drittel der Wähler*innen sein. Durch die Begrenzung des Wahlalters wird den Kindern und Jugendlichen absichtlich das Interesse und die Möglichkeit genommen, sich zu emanzipieren. Diesen Vorgang kommentiert Robin Karch, Landesvorstandsmitglied der LSV RLP, wie folgt: „Die Jugend wird eines Grundrechts beraubt, nämlich dem der Wahl! Dieses wird der Jugend bewusst vorenthalten. Dabei wissen ältere Generationen das Wahlrecht oftmals nicht mehr zu schätzen. Das ist höchst undemokratisch und diskriminierend!“

Es gibt für Kinder und Jugendliche somit keine Möglichkeit, durch eine Stimmabgabe die Zusammensetzung des Bundestages zu beeinflussen, obwohl dort Beschlüsse gefasst werden, die das direkte Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen betreffen. Vergleichbar ist diese Situation, wenn zum Beispiel über das Rentenalter in einem Kinder- und Jugendparlament abgestimmt werden würde.

Menschen jeden Alters sollten in Deutschland die Freiheit und das Recht besitzen, ihr eigenes Leben in Form einer politischen Willensbekundung gestalten zu können.

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Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich, Caroline Brömmelhues, Bundesdelegierte der LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz: c_broemmelhues(aedt)gmx.de