Kritik an Landesverfassung - Schülervertretung für Abschaffung von Religionsunterricht

Bericht in "SWR Aktuell" vom 18.10.2019

Die Landesschülervertretung (LSV) von Rheinland-Pfalz fordert, konfessionelle Religionsstunden von den Stundenplänen zu streichen. Artikel 33 der Landesverfassung sei mit angstfreier Erziehung unvereinbar.

In diesem Artikel der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz [1]heißt es:

Die Schule hat die Jugend zur Gottesfurcht und Nächstenliebe ... zu erziehen.

Verfassung für Rheinland-Pfalz

Das sei kaum mit dem Ziel einer angstfreien Erziehung zu vereinbaren, so die LSV. Außerdem widerspreche der Religionsunterricht in seiner bisherigen Form der Trennung von Staat und Kirche, sagten Lucia Wagner und Lucas Fomsgaard vom LSV-Vorstand.

Sie selbst sei zwar in der Kirche aktiv, empfinde die Pflicht zur Wahl zwischen evangelischem, katholischem und Ethikunterricht aber als diskriminierend, so Wagner. Aufgrund der Begrenzung der Stundentafel habe sie beim Wechsel in die 11. Klasse auf Biologie verzichten müssen, sagt die 17-Jährige.

Alternative: Freiwillige AG


Die Schülervertretung tritt dafür ein, den bisherigen Religions- oder Ethikunterricht durch ein Fach zu ersetzen, das über verschiedene Religionen, Weltanschauungen und Kritik an Religion informiere und den Jugendlichen "fundierte, aber auch reflektierte Möglichkeiten der eigenen Glaubensfindung" biete. In einem solchen Unterricht könnten Schülerinnen und Schüler dann auch ihre eigenen Glaubensüberzeugungen vorstellen.

Es sei im Unterricht spürbar, dass vielen Religionslehrkräften mit kirchlicher Bindung die pädagogische Ausbildung fehle, bemängelt Fomsgaard. "Vor allem an Grundschulen halte ich es für höchst problematisch, Nichtpädagogen einzusetzen."

Ministerium will Reli-Stunden nicht abschaffen


Die LSV hat bereits mit Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) über ihre Forderung gesprochen. "Den bekenntnisorientierten Religionsunterricht abzuschaffen, halten wir weder für erforderlich noch für zielführend", teilte das Bildungsministerium in Mainz dazu mit. Wollte man den Religionsunterricht abschaffen, so müssten das Grundgesetz, die Landesverfassung und zudem noch Vorschriften im Schulgesetz und in den Schulordnungen geändert werden.

Staatssekretär Hans Beckmann (SPD) erklärt zur LSV-Forderung: "Unsere Schulen stehen für Offenheit und Vielfalt - das betrifft ausdrücklich auch weltanschauliche und religiöse Fragen."

Kirchen verteidigen Religionsunterricht


Die Kirchen wollen an der bisherigen Form des Religionsunterrichts festhalten. Die Erfahrung zeige, dass es dem konfessionellen Religionsunterricht gelinge, "junge Menschen zu einem verantworteten religiösen Bekenntnis und zu einer kenntnisreichen Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu befähigen", erklärte der Bildungsdezernent des Bistums Mainz, Gereon Geissler.

Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sagte, Religionsunterricht sei grundsätzlich offen für andere Konfessionen und Religionen. Aber "erst in der Auseinandersetzung mit einem greifbaren Modell gelebter christlicher Existenz - vor allem in der Person der Lehrkraft - können Schülerinnen und Schüler eine eigene Identität und Haltung ausprägen - durch Identifikation, aber auch durch Abgrenzung."

 

Sendung vom Fr, 18.10.2019 19:30 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP

Artikel-URL: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Erziehung-zur-Gottestfurcht-Landesschuelervertretung-fordert-Abschaffung-von-Religionsunterricht,abschaffung-religionsunterricht-100.html[2]

Links:

  1. https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Verfassung_fu__r_Rheinland-Pfalz_Stand_2010.pdf
  2. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Erziehung-zur-Gottestfurcht-Landesschuelervertretung-fordert-Abschaffung-von-Religionsunterricht,abschaffung-religionsunterricht-100.html