Klassenzimmer im Dauersieden: LSV RLP fordert automatische Stundenverkürzung ab 30°C Raumtemperatur und echte Mitbestimmung für Schüler*innen
Die Temperaturen steigen, und mit ihnen die Hitze in den rheinland-pfälzischen Klassenzimmern. Während das Land über abstrakte Hitzeaktionspläne diskutiert, kollabiert an den Schulen die Konzentration. Die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP) erneuert und verschärft daher ihre Forderung nach klaren, gesetzlich bindenden Regelungen: Ab einer Zimmertemperatur von 30 Grad Celsius muss die Stundenverkürzung automatisch greifen. Zudem fordert die LSV echte demokratische Abstimmungsrechte für die Schüler*innen vor Ort.
Bisher liegt die Entscheidung über „Hitzefrei" im pädagogischen Ermessen der Schulleitungen. Die Realität zeigt, dass diese Praxis unzuverlässig ist und zu massiven Ungerechtigkeiten führt. Während an einigen Schulen flexibel reagiert wird, müssen Jugendliche an anderen Standorten bei unzumutbaren Innentemperaturen aushalten. Gesundes Lernen und Arbeiten ist unter diesen Bedingungen unmöglich.
„Wir Schüler*innen sind das Fundament dieses Schulsystems. Es kann nicht sein, dass unsere Gesundheit vom Baujahr unseres Schulgebäudes oder dem Zögern einzelner Schulleitungen abhängt", erklärt Sofie EMI Werberich, Pressereferentin der LSV RLP. „Wenn es im Klassenzimmer 30 Grad heiß ist, ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Wo Gesetze versagen oder Grauzonen entstehen, muss die Schülerschaft über ihre eigenen Parlamente und Vollversammlungen selbstbestimmt abstimmen dürfen, ob Unterricht noch Sinn macht."
Die LSV RLP fordert daher deutlich:
-
Verpflichtende Entlastung ab 30 °C Zimmertemperatur: Maßgeblich darf nicht die gefühlte Temperatur oder der Wetterbericht sein, sondern die reale Belastung im Raum. Erreicht die Zimmertemperatur im Klassenzimmer 30 Grad Celsius, muss eine verpflichtende Schulstundenverkürzung oder die Gewährung von Freistunden im verpflichtenden Unterricht einsetzen.
-
Demokratische Übergangsregelung bis zum Landesgesetz: Schüler*innenmitbestimmung darf kein leeres Versprechen sein. Solange eine allgemeine, landesweite gesetzliche Regelung fehlt, fordern wir ein sofortiges Übergangsrecht für die Schulen vor Ort: Das Schüler*innenparlament (wenn noch nicht vorhanden die: Schüler*innenvollversamlung/die SV) muss in Grenzfällen eine verbindliche Grundsatzregelung beschließen dürfen. Die Schülerschaft muss das Recht erhalten, selbstbestimmt und demokratisch darüber abzustimmen, ob der Unterricht bei extremer Hitze überhaupt noch stattfinden kann.
-
Investitions-Offensive für baulichen Hitzeschutz: Schulen müssen krisenfest werden. Das Land und die Schulträger*innen stehen in der Pflicht, Schulen finanziell massiv dabei zu unterstützen, funktionierende Klimaanlagen, moderne Verschattungsanlagen und kostenlose Trinkbrunnen flächendeckend zu realisieren.
„Ob Schüler*innen unter erträglichen Bedingungen lernen können, darf nicht vom Zufall abhängen. Derzeit entscheidet oft das Schulgebäude darüber, ob Unterricht noch möglich ist oder ob Konzentration und Gesundheit auf der Strecke bleiben. Bildungsgerechtigkeit endet nicht bei Lehrplänen, sondern sie beginnt bei den Bedingungen, unter denen Lernen überhaupt stattfinden kann", betont Isabelle Seltenreich, Pressereferentin der LSV RLP.
Die LSV RLP nimmt das Bildungsministerium in die Pflicht, den Hitzeschutz nicht länger als bürokratische Einzelfallentscheidung abzuwälzen, sondern das Recht auf körperliche Unversehrtheit und echte schulische Demokratie gesetzlich zu verankern.
---
Bei Rückfragen steht Ihnen das Pressereferat der Landesschüler*innenvertretung RLP gerne zur Verfügung:
Sofie Emi Werberich| E-Mail: sofie.emi.werberich[at]lsvrlp.de
Fon: +49 152 07391856
Isabelle Seltenreich| E-Mail: isabelle.seltenreich[at]lsvrlp.de