09.10.2022

Hausaufgabenüberprüfungen

Frage von Luise Heinrich aus Trier

Unsere Englischlehrerin hat in einer Doppelstunde einen einstündigen Vortrag über eine Indien-Reise halten lassen, worüber wir dann in der 2ten Stunde einen 300-wörtigen Aufsatz schreiben sollten. Das ganze war eine HÜ. Zudem hatte die Hausaufgabe nichts damit sondern mit dem indischen Kastensystem zu tun. Sind HÜs in diesem Rahmen erlaubt?

Antwort

 

Hallo,

 

danke für deine Frage!

 

Nein, das ist so nicht zulässig. Die Hausaufgabenüberprüfung (HÜ) ist in der Übergreifenden Schulordnung von Rheinland-Pfalz in Paragraf 51 klar geregelt. Dort heißt es:

 

(3) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern.


Es hätte also zunächst einer Hausaufgabe über die Inhalte aus der ersten Doppelstunde bedurft, um diese dann in der nächsten regulären Stunde schriftlich überprüfen zu können.

 

Allerdings räumt die Schulordnung den Lehrkräften in Paragraf 50 einen recht weiten pädagogischen Spielraum bei der Leistungsbeurteilung ein:

 

(2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein.

 

Insofern war der Aufsatz über den Vortrag evtl. auch mit Leistungsbeurteilung zulässig; um eine HÜ handelte es sich aber in jedem Fall nicht.

 

Viele Grüße
Deine LSV RLP