24.03.2023

Ist es rechtens eine Kursarbeit ohne die Aufgabenstellungen zurück zu geben?

Frage von Sebastian aus Bad Kreuznach

Nach einer 50% - Kursarbeit 13/2 bekamen wir nur unsere Lösungen zurück. Die Aufgabenstellungen wurden vom Lehrer einbehalten. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Abiturprüfungen würden wir gerne schauen, was wir besser machen können. Ist es rechtens, die Aufgabenstellungen wieder einzusammeln und einzubehalten?

Antwort


Hallo,

nach unserer Auffassung ist ein Aufgabenbogen Teil der Kursarbeit und muss somit zurückgegeben werden. Die Bewertung muss bei der zurückgegebenen Arbeit nachvollziehbar sein, wo ein Aufgabenbogen benötigt wird, um zu wissen welche Leistungen verlangt wurden.
Leider können wir dazu keine rechtliche Garantie geben.
Weder im Schulgesetz, noch in der ÜschO gibt es dazu eine konkrete Antwort.
Lediglich § 56 Absatz 3 in der ÜschO besagt, dass die Arbeiten zurückgegeben werden müssen. Jedoch ist nicht offiziell festgeschrieben, ob Aufgabenbögen zu den Kursarbeiten dazugehörigen.
Wir empfehlen ein Gespräch mit der Schul- / MSS-Leitung, wo ihr argumentiert sagen könnt, warum Aufgabenbögen für euch bei der Rückgabe nötig sind.
Sollte das nicht helfen, könntet ihr euch im letzten Schritt beim Bildungsministerium melden und dort nochmal nachfragen.

Wir hoffen, dass eure Lehrer*innen in dieser Sache nachgeben und dass sich euer Problem so klärt.

Mit freundlichen Grüßen

Riccardo Reiß
für das Basisreferat des LaVos der LSV