13.12.2023

Privatschule

Frage von Silas Heep aus Altendiez

Habe ich die selben Rechte im Bezug auf eine SV etc. wenn ich auf einer Staatlich anerkannten Privatschule 8(Rechtlich. Ersatzschule) bin?

Würde mich interessieren da es keine SV bei uns gibt und somit auch keine Möglichkeit mit den Lehrern und der Schulleitung auf Augenhöhe zu Reden.

Ebenso haben wir als Schüler nicht einmal zugriff auf unsere Schulordnung

Antwort


Hallo,


vielen Dank für deine Frage!


Für die Privatschulen in freier Trägerschaft gilt in der Tat ein eigenes Gesetz:

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PrivSchulGRPrahmen/part/X


Im Paragrafen 24 des allgemeinen Schulgesetzes (also dem für die öffentlichen Schulen) heißt es aber, dass "...die staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft [...] für Konferenzen, für die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und die Elternvertretungen an den Schulen sowie für den Schulausschuss Regelungen zu treffen [haben], die den Vorschriften für die öffentlichen Schulen gleichwertig sind." (siehe: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulGRP2004pP24)


Heißt: Die Schulleitung deiner Privatschule muss Regelungen für die gesamte Schulgemeinschaft umsetzen, die dem Mitbestimmungscharakter der Regelungen des Schulgesetzes für die öffentlichen Schulen dem Sinn nach entsprechen (hierbei können allerdings bspw. die vorgesehenen Gremien oder Verfahrensweisen abweichend benannt sein).


Mit diesen Hintergrundinfos hoffen wir, dass bald auch an eurer Schule eine SV etabliert wird und künftig die üblichen Mitbestimmungsrechte aller am Schulleben Beteiligten umgesetzt werden!


Mit besten Grüßen
Deine LSV RLP