Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde

Mainz, 19. Januar 2004

Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde gegen den §1c des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz

Das Aktionsbündnis, bestehend aus LandesschülerInnenvertretung, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft RLP, Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, JungdemokratInnen/Junge Linke, DGB Jugend RLP und PDS, reicht heute eine Verfassungsbeschwerde gegen den § 1c des Schulgesetzes (Unterrichtung der "Eltern" volljähriger Schülerinnen und Schüler) beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz ein.

Die Klägerin, Stephanie Mayfield, sieht ihr grundgesetzliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der § 1c Schulgesetz verpflichtet die Schule, an die ehemaligen Sorgeberechtigten von volljährigen Schülerinnen und Schülern bestimmte und unbestimmte Sachverhalte weiterzugeben, auch ohne die Zustimmung der Betroffenen.

Das Aktionsbündnis für die Verfassungsbeschwerde geht demgegenüber davon aus, dass dieses Verfahren gegen das Grundgesetz verstößt und verfassungswidrig ist.

In der Klageschrift heißt es unter anderem: "Das Gesetz erfolgte nach einem einzigen Vorfall in Erfurt. Vergleichbare Fälle in Deutschland gibt es nicht. Eine besonders konkrete Gefahr weiterer Vorfälle gibt es ebenfalls nicht(...)".

Präventives Arbeiten gehört auch ohne eine Verschärfung des Schulgesetzes zum Alltag der PädagogInnen. Nicht mit einem gesetzlichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird ein psychischer Kollaps einzelner SchülerInnen verhindert werden können, sondern nur durch die individuelle Beratung und das Fördern.

Kommunikation statt Zwangsinformation!

Anwesend:

Tilman Boehlkau (Sprecher des Aktionsbündnis, GEW RLP)
Stephanie Mayfield (Klägerin, LSV RLP)
Eberhard Kunz (Anwalt)
Stefan Lange (LSV RLP)
Andreas Kerz (JU RLP))
Christian Goldschmitt (Jusos RLP)
Daniel Köbler (Grüne Jugend RLP)
Astrid Papendick (JD/JL RLP)
Albert Schtschepik (PDS RLP)