1. Regularien
Ein Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die Landesschüler*innenkonferenz unter Einhaltung folgender Ordnung:
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 8 der LSV-Satzung
b) Feststellung der Zahl der stimmberechtigten Anwesenden
Bei der ersten LSK im Schuljahr:
c) Wahl des Präsidiums
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1. Die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV) ist die alleinige Vertretung der Interessen aller Schülerinnen und Schüler aus Sekundarstufe I und II in Rheinland-Pfalz.2. Die LandesschülerInnenkonferenz (LSK) und der Landesvorstand (LaVo) haben die Aufgabe, für eine gebührende Berücksichtigung aller zu vertretenden Schularten zu sorgen ...
INHALTSÜBERSICHT:1. Haushalt1.1. Haushaltsplan 1.2. Ausgaben 1.3. Aufteilung der Mittel zwischen den Landesvorständen eines Jahres 1.4. Haushaltsbedarf der Kreis- und Stadt-SVen2. Abrechnungs- und Buchhaltungsmodalitäten 2.1. Stellung von Rückerstattungsanträgen für Fahrt- und Sachkosten, Buchführung 2 ...
Hier findet ihr einige Mustersatzungen von Schüler*innenvertretungen, die ihr als Vorlage für die Erstellung einer eigenen Satzung der SV an eurer Schule verwenden könnt.