06.12.2024
Keine freie Wahl für den Schulbesuch
Frage von Familie B. aus Karlsruhe:
Hallo!
Darf meine Tochter selbst entscheiden, welche Schule sie besuchen möchte?
In bisheriger Schule fühlt sich sie nicht wohl.
Unsere Antwort:
Hallo,
in Rheinland-Pfalz dürfen minderjährige Schüler*innen Ihre Schule nicht allein wählen, aber ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Voraussetzungen:
- Kapazität der Wunschschule: Es muss Platz geben.
- Entfernung: Der Weg muss zumutbar sein (§ 93 SchulG).
- Gründe: Mobbing, Unwohlsein oder pädagogische Bedürfnisse können den Wechsel erleichtern.
Vorgehen:
- Gespräch: Mit der aktuellen Schule und Wunschschule klären, ob ein Wechsel möglich ist.
- Antrag stellen: Schriftlich bei der Wunschschule oder Schulbehörde einreichen und Gründe darlegen.
- Entscheidung: Die Behörde prüft und entscheidet.
Beratung durch Schule oder Schulpsychologischen Dienst kann hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Basis Ref LSV RLP
Hallo,
in Rheinland-Pfalz dürfen minderjährige Schüler*innen Ihre Schule nicht allein wählen, aber ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Voraussetzungen:
- Kapazität der Wunschschule: Es muss Platz geben.
- Entfernung: Der Weg muss zumutbar sein (§ 93 SchulG).
- Gründe: Mobbing, Unwohlsein oder pädagogische Bedürfnisse können den Wechsel erleichtern.
Vorgehen:
- Gespräch: Mit der aktuellen Schule und Wunschschule klären, ob ein Wechsel möglich ist.
- Antrag stellen: Schriftlich bei der Wunschschule oder Schulbehörde einreichen und Gründe darlegen.
- Entscheidung: Die Behörde prüft und entscheidet.
Beratung durch Schule oder Schulpsychologischen Dienst kann hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Basis Ref LSV RLP
