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06.12.2024

Keine freie Wahl für den Schulbesuch

Frage von Familie B. aus Karlsruhe:

Hallo!

Darf meine Tochter selbst entscheiden, welche Schule sie besuchen möchte?

In bisheriger Schule fühlt sich sie nicht wohl.

Unsere Antwort:


Hallo,


in Rheinland-Pfalz dürfen minderjährige Schüler*innen Ihre Schule nicht allein wählen, aber ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:


Voraussetzungen:
 

  • Kapazität der Wunschschule: Es muss Platz geben.
  • Entfernung: Der Weg muss zumutbar sein (§ 93 SchulG).
  • Gründe: Mobbing, Unwohlsein oder pädagogische Bedürfnisse können den Wechsel erleichtern.


Vorgehen:
 

  1. Gespräch: Mit der aktuellen Schule und Wunschschule klären, ob ein Wechsel möglich ist.
  2. Antrag stellen: Schriftlich bei der Wunschschule oder Schulbehörde einreichen und Gründe darlegen.
  3. Entscheidung: Die Behörde prüft und entscheidet.


Beratung durch Schule oder Schulpsychologischen Dienst kann hilfreich sein.


Mit freundlichen Grüßen
Basis Ref LSV RLP