Notfalls Eilantrag gegen Schulgesetz

Rhein-Zeitung zur Schulgesetz-Klage

GEW: Notfalls Eilantrag gegen Schulgesetz

Verfassungsbeschwerde für Selbstbestimmung volljähriger Schüler -
Elternverbände denken anders


RHEINLAND-PFALZ. Das Recht der Schulen, Eltern über Probleme auch volljähriger Schüler zu informieren, darf nach Ansicht der Gewerkschaft GEW und der Landesschülervertretung (LSV) auf keinen Fall in das geplante neue Schulgesetz übergehen.

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde werde notfalls mit einem Eilantrag ergänzt, so der GEW-Landesgeschäftsführer Thilman Boehlkau am Rande einer Anhörung zur Schulgesetznovelle: "Entweder ist man volljährig oder man ist es nicht." Stefan Lange (LSV) monierte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde einem Menschen genommen, "nur weil er Schüler ist".

Dagegen wollen der Philologenverband und Elternvertreter an dem Passus festhalten. Er war im März 2003 als Reaktion auf den Amoklauf eines 19-jährigen Ex-Schülers in Erfurt eingeführt worden. "Die Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern endet nicht mit dem 18. Lebensjahr", so Peter Dornbusch, Vorsitzender des Landeselternbeirats.

Die auch von den Jugendorganisationen der Parteien unterstützte Beschwerde wird am Montag eingereicht - am 18. Geburtstag der Klägerin Stephanie Mayfield. (ren)

Quelle: Rhein-Zeitung, Ausgabe 16.1.2004, Titelseite