79. LSK in Pirmasens

An die Delegierten der Kreis‐ und Stadt‐SVen
zur Landesschüler*innenkonferenz (LSK) im Schuljahr 2022-23
und weitere interessierte Schüler*innen


Einladung zur 79. Landesschüler*innenkonferenz (LSK)

25.-27. November 2022 | Jugendherberge Pirmasens

 

Liebe LSK‐Delegierte, liebe Schüler*innen in Rheinland‐Pfalz,

„Unsere Stimme zählt!“ – unter diesem Motto steht die 79. Landesschüler*innenkonferenz (LSK) der LSV RLP. In den letzten Jahren gab es immer mehr Stimmen, die fordern, dass auch die junge Generation von der Politik gehört wird. Das finden wir auch. Daher möchten wir zeigen, dass auch unsere Stimmen zählen – und  das überall. Wie schon das Logo verrät, gibt es dazu viele Möglichkeiten, die auch auf der LSK vertreten sein werden.

Wir freuen uns schon auf Euch und wünschen Euch alles Gute!

Eure Funkis 2021-22

 

Wie auf jeder LSK stimmen wir über die politische Ausrichtung der LSV RLP ab, indem wir verschiedene Anträge behandeln. Ihr selbst habt auch die Möglichkeit, Anträge an die 79. LSK zu stellen. Diese müssen bis spätestens Donnerstag, 17.11.2022 (12:00 Uhr!) in unserem Büro eingegangen sein. Schickt diese einfach an: info[at]lsvrlp.de

Alles über das Antragsverfahren der LSK findet ihr hier: http://www.lsvrlp.de/topic/506.antraege‐stellen.html - Weiteres erklären wir euch vor Ort.

Achtung: Anträge an die LSK können alle Schüler*innen in Rheinland‐Pfalz stellen; auf der LSK stimmberechtigt sind allerdings NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis‐ oder Stadt‐SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen (siehe auch die Erläuterungen zur LSV‐Struktur)!


Organisatorisches zur 79. LSK in der Jugendherberge Pirmasens


- Anmeldung -

Anmelden zur LSK müssen sich alle. Dies kann bequem über unser Online‐Formular geschehen:

http://www.lsvrlp.de/de/topic/492.lsk‐delis‐melden.html


Auf unserer Homepage findet ihr auch den Anmeldecoupon, der gleichzeitig als Einverständniserklärung fungiert. Diesen müssen alle Unter‐18‐Jährigen von einer*einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an unser Büro schicken oder spätestens zur LSK selbst mitbringen. Volljährige können/müssen diesen selbst unterschreiben und abgeben.

Damit eure Teilnahme als Schulveranstaltung gilt und ihr bei eurer An‐ und Abreise versichert seid, müsst ihr eure Teilnahme an der LSK vorab eurer Schulleitung anzeigen.

- Teilnahmebeitrag und Fahrtkostenerstattung -

Der Teilnahmebeitrag beläuft sich für Delegierte auf 10 Euro, für Gäste auf 15 Euro. Darin sind Unterbringung, Vollverpflegung und Tagungsmaterialien enthalten.

Delegierte erhalten die Fahrtkosten zur An‐ und Abreise für die günstigste Verbindung im Nachhinein erstattet. Gäste müssen ihre Fahrtkosten selbst tragen.

- Fristen -

Anmeldeschluss für die 79. LSK ist Donnerstag, der 17.11.2022 (12:00 Uhr)!

Antragsschluss für die 79. LSK ist ebenfalls der 17.11.2022, 12:00 Uhr (Eingang bei uns im Büro), damit Anträge vor der LSK an alle Delegierten verschickt werden können.

- Ihr habt Fragen? -

Dann meldet euch direkt bei unserem Büro
unter info[at]lsvrlp.de | Tel.: 06131 ‐ 23 86 21!

 

Der Weg zur LSK – wie werde ich LSK‐Delegierte*r?


Die LSK setzt sich aus den Delegierten der 36 Kreis‐ und Stadt‐SVen in Rheinland‐Pfalz zusammen. Ihr trefft euch also in eurer Kreis‐ oder Stadt‐SV und wählt dort die Menschen, die euren Kreis oder eure Stadt auf Landesebene vertreten sollen. In vielen der Kreis‐ und Stadt‐SVen sollte dies für das Schuljahr 2022/23 bereits geschehen sein. Falls nicht, findet ihr die Einladung zu eurer nächsten Sitzung über die interaktive Rheinland‐Pfalz‐Karte auf unserer Homepage.

Wichtig:

Auf der LSK stimmberechtigt sind NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis‐ oder Stadt‐SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen!

Den gewählten Delegierten der Kreis‐ und Stadt‐SVen werden die Delegiertenunterlagen zur 79. LSK mit allen weiteren Infos wie Anträgen, Wegbeschreibung, Satzung und Geschäftsordnung nach bei uns erfolgter Anmeldung einige Tage vor der Konferenz per Post nach Hause zugeschickt.

Auch Gäste können prinzipiell an der LSK teilnehmen, jedoch erhalten nur Delegierte die Fahrtkosten erstattet. Bitte beachtet daneben: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, die vorrangig an Delegierte zur LSK vergeben werden. Anmeldungen von Gästen kommen auf eine „Warteliste“ und werden nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Eingangs verteilt ‐ Gäste erhalten eine endgültige Zu‐ oder Absage also erst circa eine Woche vor der Konferenz.

 

Tagesordnung und Zeittafel für die 79. LSK in der JH Pirmasens
 

 Freitag,

25.11.2022

ab 15.00 h

Ankommen, Anmeldung, Zimmerverteilung

- Kaffee und Kuchen -

15.45 h

Plenum: Begrüßung, Einführung in die LSK

16.00 h

„LSK für Neue“ 

17.00 h

Plenum:

  • Grußworte
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl der Antragskommission
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der 78. LSK

18.00 h

Abendessen

19.00 h

Fortsetzung Plenum:
Wie funktionieren Anträge? / danach ggf. Antragsbehandlung:

  • Anträge an die 78. LSK*
  • Anträge an die 79. LSK

22.00 h

Abendprogramm

 

Samstag, 26.11.2022

bis 08.45 h

Frühstück

09.00 h

Workshop-Phase

11.00 h

Gender-Plena

12.00 h

Mittagessen

12.45 h

Plenum:

  • Nachwahlen zum Landesvorstand 2021/22*
  • Rechenschaftsberichte/Entlastungen

14.15 h

Plenum:

  • Wahlen zum Landesvorstand 2022/23
  • Wahlen zum erweiterten Landesvorstand 2022/23
  • Antragsbehandlung

- Kaffee und Kuchen -

18.00 h

Abendessen

19:00 h

Podiumsdiskussion zum Thema „Wahlalter“

20.30 h

Plenum: Antragsbehandlung

22.00 h

Abendprogramm

 

Sonntag,

27.11.2022

bis 09.15 h

Frühstück und Zimmer räumen

09.30 h

Plenum: Antragsbehandlung

11.30 h

Abschlussplenum und Feedback

12.30 h

Mittagessen

bis 14.00 h

Aufräumen, Abreise

 
*Da die mit einem * gekennzeichneten Punkte der Tagesordnung von der letzten, 78. LSK vom 06. bis 08. Mai 2022 in Trier wegen Beschlussunfähigkeit vertagt wurden, ist die Zahl der anwesenden Delegierten gem. § 49 (1) Satz 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes
für die Beschlussfassung zu diesen Punkten bei der 79. LSK nicht relevant – das heißt, wir können über diese Punkte in jedem Fall beschließen!