04.11.2020

Überprüfung in Biologie

Frage von Viola aus Grünstadt

Hallo,
mein Bio LK hat einen umfangreichen Test geschrieben. ( ein Kurs 45min und der andere sogar knapp 80min) Diese Überprüfung der Lehrkraft war als Test, der angeblich nur die letzte Stunde umfasst, deklariert. Jedoch bezog sich der Test trotzdem auf den Inhalt der letzten 10 Stunden. Wie zu erwarten ist die Überprüfung äußerst schlecht ausgefallen ( höchste Punktzahl war 6P). Für einen Hausaufgaben Überprüfung war es eindeutig zu umfassend und nicht zu bewältigen. Schriftliche Überprüfungen sind doch aber auch nicht zulässig, da eine Kurzarbeit geschrieben wird.
Wie ist diese Überprüfung zu benennen und ist sie zulässig? Was sollen wir tun?
LG Viola

Antwort


Hallo,

vielen Dank für deine Frage!

In der Tat dürfen Schriftliche Überprüfungen im Sinne der Übergreifenden Schulordnung für Rheinland-Pfalz in Fächern mit Kurs- oder Klassenarbeiten nicht gefordert werden (siehe § 52 (4)). Deiner Beschreibung nach handelte es sich bei dem geforderten Test aber eindeutig um eine solche Schriftliche Überprüfung, die sich auf die Unterrichtsinhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden erstreckte.

Davon zu unterscheiden sind die schriftlichen Überprüfungen der Hausaufgaben (sog. "HÜs"). Diese Überprüfungen dürfen sich gemäß § 51 (3) S.2 "höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern".

Insofern seid ihr klar auf der Seite des in der Schulordnung fixierten Rechts, wenn ihr die Nicht-Wertung der Überprüfung einfordert. Sollte sich die betroffene Lehrkraft diesbezüglich uneinsichtig zeigen, solltet ihr direkt das Gespräch mit der Schulleitung suchen, die nach Verweis auf die Rechtslage den Leistungsnachweis als nicht zu werten erklären kann. Solltet ihr auch hier auf kein Verständnis stoßen, könnt ihr den Schulausschuss der Schule (Gremium mit 1/3 Lehrer*innen, 1/3 Schüler*innen und 1/3 Eltern) einberufen lassen, das in Streitfragen schlichtet. Als außerhalb der Schule angesiedelte Beschwerdestelle stünde euch als letzte Instanz dann noch die ADD, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz als Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung, die zur Not von außen über den Vorgang entscheiden könnte.

In der Hoffnung, dass sich die Sache aber bereits mit einem nochmaligen Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft und/oder der Schulleitung mit Verweis auf die rechtliche Lage klären lässt,

beste Grüße
Deine LSV Rheinland-Pfalz