12.02.2021

Wer darf Klassensprecher werden?

Frage von Juri Backhaus aus Mainz

Hallo liebe LSV,
ich habe eine Frage zur Wahl des Klassensprechers oder der Klassensprecherin: Darf man in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren als Klassensprecher kandidieren? Meine Lehrerin sagt das geht nicht. Wenn es dafür ein Gesetz gibt, könnt ihr mir sagen, welches?
Viele liebe Grüße
Juri Backhaus (8 Jahre, Klassensprecher 3. Klasse)

Antwort


Hallo Juri,


vielen Dank für deine Frage!


Deine Lehrerin hat nicht recht. Selbstverständlich darf man auch in aufeinanderfolgenden Schuljahren mehrmals für das selbe Amt kandidieren; die Amtszeit ist bei Schüler*innen lediglich jeweils auf ein Jahr beschränkt, bis neu gewählt werden muss.

Dass vom aktiven und passiven Wahlrecht für ein SV-Amt niemand ausgeschlossen werden darf, ist in § 26 der Schulwahlordnung für Rheinland-Pfalz geregelt, die Wahlperiode in § 28, Absatz (2). Wenn eine Wiederwahl nicht möglich wäre, müsste dies explizit in diesem Paragrafen ausformuliert sein - ist es aber nicht.


Mit besten Grüßen
Deine LSV Rheinland-Pfalz