30.09.2010

Klassenarbeit HÜ

Frage von Luca aus Offenbach

Hallo!
Wir haben (6.Klasse) eine Klassenarbeit in Latein geschrieben und bevor wir sie herausbekommen haben eine HÜ! Geht das?

Antwort

Lieber Luca,

Ja, leider ist das möglich.

Geregelt sind Hausaufgabenüberprüfungen (schriftliche Abfragen von Hausaufgaben wie es im Gesetz heißt) in der Schulordnung von Rheinland-Pfalz im §51 unter Abs. (3). Dort heißt es: "Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern" Eine Einschränkung aufgrund einer noch nicht zurückgegebenen Klassenarbeit findet sich im Gesetz nicht. Die in der Schulordnung angegebenen Regelungen gelten natürlich. Wir hoffen, dir weitergeholfen zu haben! Liebe Grüße Patrick für den Landesvorstand