15.02.2023

Verwehren der Abiturnachprüfung trotz Attest?

Frage von Chris Allers aus Diez

Guten Abend,
Ich bin ein Schüler der 13. Klasse eines Gymnasiums in Rheinland-Pfalz.
Ich hatte am 09.02 meine Abitur Abschlussprüfung in der Sport-Praxis wo gleich 2 (von 3) Sportarten geprüft wurden.
Ich habe ein gültiges Attest von einem Arzt welches mich vom 07-15.02 von dem Unterricht befreit, leider konnte ich das Attest am am 13.02 der Schule zukommen lassen.
(Ich lag mit Fieber, Migräne, Halsschmerzen und anschließender Mittelohrentzündung im Bett)
Gestern schrieb mir nun die Fachkraft das mir für die beiden Praxisprüfungen 0-Punkte für das nicht antreten eingetragen wurden und ich für die Nachprüfung nicht zugelassen werde da ich das Attest am Tag der Prüfung hätte einbringen müssen.
Die Nachprüfung findet am 23.02.statt, dieser Termin wird von Mitschülern wahrgenommen, ich allerdings dort ausgeschlossen.
Meine Frage also:
Darf die Schule mir den Nachholtermin aufgrund einer nicht fristgerechten Abgabe des Attest die Prüfung verwehren ? Bzw. gibt es überhaupt eine Offizielle Frist ?
Meines Erachtens nach, finde ich dies nämlich doch Recht hart und beinahe unfair das ich wegen einer zu späten Abgabe eines Attests nun zwei Mal 0-Punkte in einer Abitur Praxis-Prüfung bekommen habe was mein Abitur erheblich verschlechtert angenommen ich würde überhaupt mit 2x 0-Punkten noch genügend Punkte sammeln um zu bestehen.

Antwort


Hallo,

leider habe ich in diesem Fall keine guten Nachrichten, da die Schule höchstwahrscheinlich legitim gehandelt hat.

Prinzipiell gilt nämlich bei Schulversäumnissen eine schriftliche Attestpflicht, welche dann spätestens am dritten Tag des Versäumnisses erfüllt werden muss. (§ 37 Absatz 1 Satz 1 ÜSchO).

Das würde bedeuten, dass das Attest somit am 13.02.23 einen Tag zu spät eingegangen ist, wenn am 09.02.23 die Prüfung war. Wobei das Attest schon zum 09.02.23 hätte eingereicht werden müssen, wenn die Schule schon vom 07.02.23 nicht besucht worden ist.
Deswegen hat die Schule prinzipiell das Recht die Nachprüfung zu verwehren und die versäumten Prüfungen als 0 Punkte zu werten, auch wenn es "recht hart und beinahe unfair" erscheinen mag.

Was man jedoch versuchen könnte wäre, mit dem*der Oberstufenkoordinator*in und/oder der Fachschaft Sport und/oder der Prüfungskommission in Kontakt zu treten.
Eventuell sind diese ja bereit dazu den Nachprüfungstermin auf Nachfrage zu gewähren. Aber rechtlich gesehen besteht in diesem Fall wie bereits erklärt kein Anspruch auf eine Nachprüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Joel Schüßler
(Basisreferat der LSV RLP)