28.08.2025

Verbindungslehrer als erweitere Schulleitung

Frage von Dennis Krebsbach aus Gerolstein

Sehr geehrte LSV,

ich bin im Mai einstimmig zum Verbindungslehrer unserer SV gewählt worden. Nun kam von einigen Schülerinnen und Schülern die Frage auf, ob das als Schulleitungsmitglied überhaupt rechtens wäre. Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?
In der Schulordnung und im Schulgesetz ist das nicht wirklich klar definiert, dass eine Lehrergruppe dort ausgeschlossen wird.
Zum Verständnis: Ich bin seit letztem Jahr als Didaktischer Koordinator an meiner Schule tätig und aktuell auch der einzige Verbindungslehrer, da sich sonst keiner bereiterklärt hat, dieses Amt ausüben zu wollen.

Vielen Dank im voraus!
D. Krebsbach

Antwort


Sehr geehrter Herr Krebsbach,


aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Vereinbarkeit des Amts als Verbindungslehrer und der Mitgliedschaft in der Schulleitung, auch wenn diese Konstellation in der Praxis eher ungewöhnlich ist.


Wie Sie selbst schon recherchiert haben, schließen weder Schulgesetz noch Schulordnung die Aufgabenüberschneidung explizit aus; auch die Verwaltungsvorschrift über die SV-Arbeit sieht hier keine Unvereinbarkeit.


Da derzeit die Position der Verbindungslehrkraft an Ihrer Schule Ihrer Schilderung nach andernfalls vakant wäre, ist eine Ausübung des Amts durch Sie sicher sinnvoll.


Etwas anderes wäre es, wenn die SV grundsätzliche inhaltliche Bedenken die Zusammenarbeit betreffend hätte. In derartigen Fällen ist jedoch gemäß o. g. Verwaltungsvorschrift jederzeit eine Neubesetzung des Amtes in Form eines konstruktiven Misstrauensvotums seitens des Wahlgremiums möglich.


Mit besten Grüßen
Ihre LSV RLP