31.05.2011

Ankündigung von Klassenarbeiten

Frage von Marc Fürnkranz aus Marnheim

Hallo,
Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Ich bin in der Ausbildung in der Berufsschule und wir haben letzte Woche eine Klasenarbeit geschrieben.
Wäre auch kein Problem gewesen, wenn unser Lehrer es uns nicht 2 Schulstunden zuvor gesagt hätte.
Meine Frage:
Ist es rechtens wenn ein Lehrer einer Berufsbildenden Schule eine Klassenarbeit 2 Schulstunden zuvor ankündigt und seine Begründung macht mit ich habe es auch vergessen zu sagen.??
Wir haben den Lehrer zwischendurch wieder in der Schule getroffen aber er hat niemanden etwas davon gesagt.

#Bitte hilft mir

Antwort

Lieber Marc,

gut, dass du dich an uns wendest.

Ihr habt nämlich Recht, euer Lehrer muss sich an Fristen halten.

Das steht in der Schulordnung für berufsbildende Schulen, die du im Abschnitt "Recht" auf unserer Homepage finden kannst.
Im §33 Abschnitt (5) steht dort:

"5) Die Termine der Klassen- oder Kursarbeiten werden bei Vollzeitunterricht in der Regel eine Woche, jedoch mindestens drei Kalendertage vorher bekannt gegeben; bei Teilzeitunterricht erfolgt die Bekanntgabe so rechtzeitig, dass dem Schüler hinreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt."

Falls ihr Vollzeitunterricht habt, ist die Sache also klar - falls ihr Teilzeitunterricht habt, müsst ihr argumentieren, dass zwei Tage wirklich nicht genug Zeit sind. Das sollte aber klar sein - schließlich braucht ihr, wenn ihr Teilzeitunterricht habt, eigentlich noch mehr Zeit als andere, die Vollzeitunterricht haben.

Redet am besten mit eurem Lehrer darüber und bittet ihn, die Arbeit zu wiederholen oder eine andere Möglichkeit zum Ausgleich zu schaffen. Wir wünschen dir viel Erfolg!

Deine LSV Rheinland-Pfalz