28.02.2012
Ausbildung
Frage von Vaseem Ahmad aus Essenheim:
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, der Arbeitgeber, möchte das ich ein 5 tägiges Praktium bei ihm mache , während der Schulzeit, ( um es in den Osterferien zu machen , ist es dem Arbeitgeber zu spät) da er bald eine Entscheidung treffen will , wegen der Ausbildung. Ich fragte die Schulleitung , ob ich für das Praktium, im März 5 Tage vom Unterricht befreit werde, und die Schulöleitung lehnte es ab. Ich bin in der 9 Klasse, beende im Sommer meine Schule mit einem Hauptschulabschluss und bin auf Ausbildungssuche. Jetzt meine Frage: Was kann ich tun um die Befreiung von der Schule zu bekommen. ??? Wohne in Rheinland- Pfalz, im Raum Mainz
Unsere Antwort:
Hallo Vaseem,
man kann heraus lesen, dass dies eine wichtige und kritische
Situation für dich ist. Leider gibt es in diesem Bezug keine
Sondergenehmigung, welche dir eine Schulbefreiung für die gewünschte
Zeit erlaubt. Es gäbe eine Möglichkeit und zwar, dass du die
Praktikumszeit auf drei Tage verkürzt, weil bis zu drei
Unterrichtstagen kann dir deinE KlassenlehrerIn ohne Rücksprache mit
der Schulleitung frei geben, erst ab einer höheren Zahl an Tagen, muss
die Schulleitung entscheiden, diese hält ebenfalls Rücksprache mit
deinem/deiner KlassenlehrerIn.
Ich würde dir vorschlagen, dir die Wichtigkeit der Beurlaubung von
dem Arbeitgeber bescheinigen zu lassen und diese erneut der Schulleitung
vorzulegen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Antwort helfen und stehe dir jederzeit für neue Fragen zur Verfügung.
LG
Pablo Di Cagno
für die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz
man kann heraus lesen, dass dies eine wichtige und kritische Situation für dich ist. Leider gibt es in diesem Bezug keine Sondergenehmigung, welche dir eine Schulbefreiung für die gewünschte Zeit erlaubt. Es gäbe eine Möglichkeit und zwar, dass du die Praktikumszeit auf drei Tage verkürzt, weil bis zu drei Unterrichtstagen kann dir deinE KlassenlehrerIn ohne Rücksprache mit der Schulleitung frei geben, erst ab einer höheren Zahl an Tagen, muss die Schulleitung entscheiden, diese hält ebenfalls Rücksprache mit deinem/deiner KlassenlehrerIn.
Ich würde dir vorschlagen, dir die Wichtigkeit der Beurlaubung von dem Arbeitgeber bescheinigen zu lassen und diese erneut der Schulleitung vorzulegen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Antwort helfen und stehe dir jederzeit für neue Fragen zur Verfügung.
LG
Pablo Di Cagno
für die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz
