13.02.2014

Hausaufgabenüberprüfung

Frage von Tim Lukas aus Koblenz in Rheinland Pfalz

Darf eine schriftliche Hausaufgabenüberprüfung bei einer Schüleranwesenheit von unter 50% erfolgen und wo kann man das nachlesen?
Danke und viele Grüße

Antwort

Hallo Tim,

nachlesen könnte man dies in der Übergreifenden Schulordnung (www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/644.e8f.pdf).

Allerdings ist im dortigen

Abschnitt 8
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
§ 49 Grundlagen des Unterrichts
§ 50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und
Leistungsbeurteilung
§ 51    Hausaufgaben

keine Regelung zu finden, nach der eine bestimmte Schüleranwesenheit für das schriftliche Abfragen der Hausaufgaben notwendig wäre.

Insofern gehe ich davon aus, dass eine HÜ auch bei weniger als 50% Anwesenheit rechtens und somit wertbar ist.

Mit besten Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)