12.04.2016

Frage zur Fahrtkostenerstattung

Frage von Fabian Benzkirch aus Trier

Hallo,

muss bei der Fahrtkostenerstattung für mit dem Auto zurückgelegte Strecke irgendein Beleg bei gefügt werden???

Gruß
F.Benzkirch

Antwort



Hallo,

nein, bei der Erstattung von Fahrtkosten mit dem Auto müssen lediglich der Reiseanlass, Start-, Ziel und evtl. Zwischenorte sowie die jeweiligen gefahrenen Kilometer, am Ende summiert, in das Formular eingetragen werden. Wir prüfen die kürzestes Wegestrecke dann von Büroseite aber eh auch nochmal nach.

Bei Mitnahme weiterer fahrtkostenberechtigter Personen nicht vergessen, diese mit auf dem Formular einzutragen, da es je Mitfahrender/m zusätzliche 0,02 EUR Erstattung gibt.

Belege für Parkscheine, Strafzettel u. ä. können wir übrigens nicht erstatten.


Mit besten Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)