23.05.2017

Handyabnahme

Frage von Jana aus Altenkirchen

Mein Handy wurde mir in der Schule abgenommen. Es heißt, wir dürfen bis zum ersten Mal Glingeln am Handy seinicht und müssen es danach ausschalten.
Mir und meiner Freundin wurde VOR dem ersten Glingeln das Handy abgenommen. Wir haben damit argumentiert, dass es bis zum ersten Glingeln erlaubt sein. Doch der Lehrer ist mit unseren Handys dvongegangen, bevor wir es auch nur auf Stand-By setzen konnten. Somit konnte er auf all unseren Daten zugreifen. Als wir uns das Handy nach der 6 Stunde abholen durften, war es auf Stand-By.
Hätte der Lehrer uns das Handy abnehmen dürfen und wenn ja, hätten wir doch das Recht, unser Grät selbst auf Stand-By zu bringen oder es auszuschalten?

Antwort


Hallo Jana,


die vorübergehende Wegnahme von Handys ist in Rheinland-Pfalz, wie in vielen anderen Bundesländern auch, nicht einheitlich geregelt (siehe https://www.handysektor.de/paedagogenecke/handyordnung/handy-in-der-schule-regelungen-der-bundeslaender.html). Die Schulen regeln dies meist individuell in ihrer jeweiligen Hausordnung. Für Rheinland-Pfalz gibt es hierfür eine Muster-Handy-Ordnung: http://medienkompetenz.bildung-rp.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Muster-Handyordnung_02.pdf als Vorschlag.


Als Ordnungsmaßnahme zur Abwendung von Störungen des Unterrichts liegt diese nach der herrschenden Meinung aber durchaus im Ermessensspielraum der Lehrerinnen und Lehrer. Dabei sind die Geräte in der Regel am Ende des Unterrichtstages zurückzugeben, was in eurem Fall ja erfolgt ist.

In Daten eurer Handys hineinschauen dürfen die Lehrkräfte aber keinesfalls (siehe http://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/handys-an-schulen-haeufige-fragen-und-antworten/ - Frage 3)! Wenn ihr Angst habt, dass sie dies trotzdem tun, müsst ihr (beim nächsten Mal) darauf bestehen, vor Aushändigung des Handys dieses selbst ausschalten zu dürfen.


Eine Grundrechtsverletzung liegt durch die vorübergehende Wegnahme des Handys aber wohl nicht vor, wie ein aktueller Fall zeigt: http://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-schule-darf-schueler-handy-ueber-das-wochenende-einkassieren-1.3510001

Hoffe, dir/euch etwas weitergeholfen zu haben und dass es zukünftig dann nicht mehr zu Reibereien wegen der Handy-Mitführung in eurer Schule kommt!


Mit besten Grüßen

Dominik Rheinheimer
(Geschäftsführung LSV)