24.05.2019

Attestpflicht bei Tests

Frage von Frau S. aus Unkel

Hallo, mein Sohn besucht die 8. Klasse einer Realschule plus. Letzte Woche hatte er einen fieberhaften Infekt und konnte nicht zur Schule. Ich habe die Schule am ersten Tag telefonisch über sein Fernbleiben informiert. Insgesamt war er drei Tage krank. Er ist nicht häufig krank. Pro Schuljahr in der Summe vielleicht etwa 2 Wochen. Während dieser Zeit wurde in Physik ein Test geschrieben. Die Schule verlangt nun wegen des Tests ein ärztliches Attest.
Da ich Ärztin bin, habe ich also trotz Zweifeln an der rechtlichen Grundlage ein formelles Attest ausgestellt.
Mein Sohn teilte mir gestern mit, dass die Schule das Attest nicht anerkennen will, da ich die Mutter bin.
Meine Frage bezieht sich nicht auf mein Attest, da lasse ich mich auf keine Diskussion ein, sondern auf die rechtliche Grundlage, überhaupt ein Attest zu verlangen. Gibt es eine Grundlage, oder darf jede Schule das so halten, wie sie möchte?

Antwort

 

Hallo,


die rechtliche Grundlage für die Vorlage eines Attests findet sich in der Übergreifenden Schulordnung in § 37 Schulversäumnisse. Dort heißt es allerdings, dass diese verlangt werden kann - es wird also nicht vom Regel-, sondern vom Ausnahmefall ausgegangen, der Ihren Schilderungen nach im Fall Ihres Sohnes eigentlich nicht indiziert ist.

Für die Nicht-Anerkennung des ärztlichen Attests von Ihnen als der Mutter des betroffenen Schülers kann ich keine rechtliche Grundlage erkennen; schließlich steht es der Schule gem. dem oben genannten § 37 ausdrücklich frei, im Falle einer Anzweiflung des überreichten ärztlichen Attests - in Ausnahmefällen - zusätzlich ein schulärztliches Attest einzufordern.


In der Hoffnung, Ihnen mit dieser (leider sehr späten) Antwort weitergeholfen zu haben,

Ihre LSV Rheinland-Pfalz