30.10.2019

LSK: Bezahlung Gäste u.a.

Frage von Erik aus Germersheim

1. Bekommen auch Gäste den Aufenthalt in der Jugendherberge und die Fahrt erstattet ?

2. Kann man als Person mit anders-geschlechtlichen Personen ein Zimmer teilen ?

3. Zu welchen Größen stehen Zimmer zur Verfügung

Antwort


Hallo,

wir vermuten mal, es geht um die 75. LSK?! ;-)

Zu deinen Fragen:


1. Gäste erhalten bei Zulassung ihrer Anmeldung einen kostenfreien Platz in der Jugendherberge, in dem Unterbringung und Vollverpflegung enthalten sind. Die Fahrtkosten können ihnen leider seitens der LSV nicht erstattet werden. Somit empfiehlt sich, zusammen mit Delegierten nahezu kostenneutral anzureisen (Gruppenticket).

2. Eine gemischtgeschlechtliche Übernachtung ist möglich, wenn die betreffenden Personen volljährig sind oder aber die Erziehungsberechtigten einer gemeinsamen Unterbringung mit der Einverständniserklärung ihre Zustimmung erteilt haben (Eintragung bei "Zimmerwunsch").

3. In der Regel stehen uns in den Jugendherbergen 4-Bett-Zimmer zur Verfügung. In der JH Pirmasens haben wir abweichend 5er-Zimmer.

Mit besten Grüßen
Deine LSV RLP