02.02.2020

Beistandsperson bei Schulleiter-Gespräch?

Frage von Sonja E. aus Diez

Darf der Schulleiter einen Schüler einbestellen, ohne dass dieser einen unterstützenden Schüler oder Lehrer hinzuzieht?

Antwort


Guten Tag,

gemäß der Übergreifenden Schulordnung für Rheinland-Pfalz kann in Fällen, in denen es sich bei solch einem Gespräch um bestimmte Ordnungsmaßnahmen, bis hin zu einem möglichen Schulausschluss, handelt, die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler eigenständig einen Beistand wählen.

Geregelt ist dies in § 98 der Schulordnung: Verfahrensbestimmungen zu den Ordnungsmaßnahmen nach § 97 Abs. 1, dort in Absatz (3):

"In den Fällen des § 97 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 sowie bei der Untersagung der Teilnahme an sonstigen mehrtägigen Schulveranstaltungen ( § 97 Abs. 1 Nr. 3 ) sind die Eltern und auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers ein Beistand zu hören."

Betroffen wären also die Fälle einer Untersagung der Teilnahme am Unterricht von mehr als einem Unterrichtstag oder die Androhung des Ausschlusses von der Schule aus den genannten Absätzen des § 97 der Schulordnung. Hier greift die Beistands-Regel in jedem Fall.

Aber auch bei einer "Einbestellung" aus minder schwerem Grund wäre es sicherlich sinnvoll und sollte ausgehandelt werden können, dass die Schülerin/der Schüler eine Beistandsperson hinzuziehen darf (bei minderjährigen Personen umso mehr).

Mit besten Grüßen
Ihre LSV Rheinland-Pfalz