14.08.2020

Barkassen

Frage von Sonja E. aus Diez

Wir sind von der Schulleitung aufgefordert werden, die Bargeldkassen der AGs abzugeben, damit sie in den Haushalt aufgenommen werden können.
Trifft dies auch für die SV-Kasse zu und für AGs, die der SV zugeordnet sind, z. B. SoR oder die Umwelt-AG Sophie goes green?

Viele Grüße

Sonja Eder

Antwort


Hallo,

unserem Verständnis der Verwaltungsvorschrift über die SV-Arbeit nach wird die SV-Kasse eigenständig durch dafür gewählte Vertreter*innen verwaltet; die Schulleitung oder sonstige Schulgemeinschaft hat darauf also keine Einflussnahme (mit Ausnahme der Verbindungslehrkraft, die Ausgaben ohne ausreichende finanzielle Deckung widersprechen darf und einer vom Schulausschuss benannten Person, die bei der Kassenprüfung zu beteiligen ist).

Auch die Rechenschaftspflicht besteht gemäß der Punkte 1.9 und 1.10 der oben genannten Vorschrift ("Finanzierung/Kassenführung") ausschließlich intern, also nur gegenüber den SV-internen Gremien wie beispielsweise der Klassensprecher*innenversammlung.

Mit besten Grüßen
Ihre LSV Rheinland-Pfalz