09.09.2020

Benotung von Hausaufgaben

Frage von Cornelia Haber aus Edesheim

Folgende Aussage habe ich erfahren: "Lehrkräfte dürfen die Hausaufgaben ihrer Schülerinnen und Schüler nicht benoten. Das gilt in allen Bundesländern gleichermaßen. Leistungsnachweise, müssen i.d.R. unter Aufsicht und Kontrolle der Schule erbracht werden, da nur die objektiv erbrachte Leistung zählt, also ohne die Hilfe z.B. eines Geschwister- oder Elternteils.Da nicht jedes Kind zu Hause dieselbe Unterstützung bei den Hausaufgaben erfährt, dürfen die Hausaufgaben daher nicht benotet werden - ggf ist die Leistung im Rahmen schriftlicher HÜ in der Schule abzufragen".
Stimmt das denn? Wenn ja , wo ist das geregelt/nachzulesen?

Antwort

Guten Tag und vielen Dank für die Frage,

 

Diese Aussage stimmt nur in Teilen. Eine Bewertung der Hausaufgaben ist grundsätzlich laut §50 der Schulübergreifenen Schulordnung möglich: Laut Abs. 1) und 2) des Paragraphen haben Lehrer*innen gewisse Freiheiten wenn es um die Leistungsüberprüfung geht, so dürfen sich die Lehrer*innen auch die Form der Leistungsüberprüfung frei auswählen, solange diese im Unterricht schon ein Mal geübt wurde. Da die Aufgaben die Hausaufgaben umschließen im Unterricht beigebracht werden müssen, ist dies also möglich. Weiterhin haben Hausaufgaben laut §51 das Ziel den Lernprozess der Schüler*innen zu unterstützen, und sollten eigentlich ohne weitere Hilfen außer dem Wissen aus dem Unterricht ausführbar sein, weshalb also jede*r Schüler*in der*die bei der Unterrichtseinheit anwesend war alle Grundlagen zum bearbeiten der Hausaufgaben haben sollte.

 

Hier die Paragraphen zum Nachlesen:

§50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

§51 Hausaufgaben

 

Dass die Realität der Hausaufgaben anders ist, ist den Meisten bewusst, falls Sie dies an Ihrer Schule ändern wollen ist das überigens auch Möglich laut §51 Abs.2), die Klassensprecher*innen und der Schulelternbeirat haben ein Mitspracherecht wenn es um die Menge und den Umfang der Hausaufgaben geht. Außerdem sind wir als LSV auch bemüht dieses Problem der Ungleichheit an Schulen zu lösen, mehr dazu steht auch in unserem Grundsatzprogramm unter "Inklusion" und "Benotung" :

 

Komplette Version der Grundsatzprogrammes

Zusammenfassung

Grundsatzprogramm in leichter Sprache

 

Wir hoffen, dass die Antwort weiterhelfen konnte.

 

Mit besten Grüßen,

Ihre LSV Rheinland-Pfalz