Förderschulgesetz: Schüler*innen brauchen Unterstützung statt zusätzlicher Hürde
Die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP) verfolgt die aktuelle Debatte um das neue Förderschulgesetz in Rheinland-Pfalz mit großer Sorge. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und haben damit unmittelbare Auswirkungen auf Chancengleichheit, mentale Gesundheit und das Gelingen von Inklusion im rheinland-pfälzischen Bildungssystem.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die vorgesehene Einschränkung der Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe im Kindergarten sowie in den ersten Klassen der Grundschule. Aus Sicht der LSV RLP besteht die Gefahr, dass notwendige Unterstützungsmaßnahmen zu spät einsetzen. Schule muss auf individuelle Bedürfnisse reagieren können je früher, desto besser. Wenn Kinder über einen längeren Zeitraum ohne die notwendige Förderung beschult werden, entstehen Lernrückstände, Frustration und häufig auch soziale Ausgrenzung. Dies widerspricht dem Anspruch auf faire Bildungschancen für alle Schüler*innen.
Isabelle Seltenreich, Pressereferentin der LSV RLP betont: „Chancengleichheit bedeutet nicht, alle Kinder gleich zu behandeln, sondern allen Kindern gerecht zu werden. Dazu gehört, Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und passgenaue Unterstützung bereitzustellen. Werden diese Möglichkeiten eingeschränkt, trifft dies vor allem jene Schüler*innen, die ohnehin vor besonderen Herausforderungen stehen.“
Darüber hinaus sieht die LSV RLP erhebliche Risiken für die mentale Gesundheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Wiederholte Misserfolgserlebnisse, Überforderung im Unterricht und das Gefühl, den schulischen Anforderungen nicht gerecht werden zu können, belasten junge Menschen massiv. Schule darf kein Ort sein, an dem Kinder das Gefühl entwickeln, „nicht mitzuhalten“ oder „nicht dazuzugehören“. Mentale Gesundheit ist keine Nebensache, sondern eine grundlegende Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und persönliche Entwicklung.
Besonders kritisch bewertet die LSV RLP auch die Abschaffung der zehnten Klassenstufe an Förderschulen. Für viele Schüler*innen bedeutet dies, dass sie nach jahrelangem Lernen in einem vertrauten Umfeld ihr letztes Schuljahr an einer anderen Schulform absolvieren müssen. Ein solcher Schulwechsel kurz vor dem Abschluss stellt für viele Betroffene eine enorme emotionale und soziale Belastung dar. Bestehende Beziehungen zu Mitschüler*innen, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften werden abrupt unterbrochen, obwohl gerade Kontinuität und Verlässlichkeit in dieser Phase besonders wichtig sind.
Inklusion darf nicht darauf hinauslaufen, Schüler*innen kurz vor dem Schulabschluss aus stabilen Strukturen herauszulösen. Echte Inklusion bedeutet, Bildungswege so zu gestalten, dass sie Sicherheit, Unterstützung und Perspektiven bieten und nicht zusätzliche Hürden aufbauen. Übergänge müssen begleitet, gut vorbereitet und vor allem freiwillig sein. Zwangsweise Schulwechsel widersprechen diesem Grundgedanken.
Vor diesem Hintergrund fordert die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz, die frühzeitige und niedrigschwellige Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe weiterhin zu ermöglichen, bestehende Förderstrukturen nicht abzubauen, sondern personell und finanziell zu stärken, sowie die Beibehaltung der zehnten Klassenstufe an Förderschulen oder zumindest freiwillige und individuell begleitete Übergänge sicherzustellen. Zudem müssen Schüler*innenvertretungen verbindlich in die weiteren Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Sofie Emi Werberich, Mitglied des Vorstandes der LSV RLP, ergänzt: „Inklusion darf nicht bedeuten, dass Schüler*innen in entscheidenden Phasen ihrer Schullaufbahn allein gelassen werden. Wer Unterstützung abbaut und Übergänge erzwingt, schafft neue Hürden statt echte Teilhabe. Bildungspolitik muss sich an den Bedürfnissen der Schüler*innen orientieren – nicht an Verwaltungslogik.“
Die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz appelliert daher eindringlich, die Perspektive der Schülerinnen verbindlich in die weiteren Beratungen einzubeziehen. Chancengleichheit, mentale Gesundheit und Inklusion sind keine verhandelbaren Größen, sondern grundlegende Voraussetzungen für ein gerechtes Bildungssystem. Nur mit ausreichenden Ressourcen, stabilen Rahmenbedingungen und frühzeitiger Förderung können alle Kinder und Jugendlichen angemessen unterstützt werden.
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Isabelle Seltenreich
Pressereferentin Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP)
E-Mail: isabelle.seltenreich[at]lsvrlp.de







