Schulgesetznovelle zu Inklusion und mehr Mitbestimmung - Ein richtiger Schritt!

Von gleichen Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler aber noch weit entfernt

An die Vertreterinnen
und Vertreter der Medien

Mainz, 11. Oktober 2013

PRESSEMITTEILUNG der LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP)

Schulgesetznovelle - Ein richtiger Schritt!

Die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP) begrüßt die Stärkung der Rechte von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Kabinettsentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes. Dennoch fordert die LSV weiterhin eine verbesserte Versorgung mit Sozialpädagoginnen und -pädagogen und zusätzlichen fachkundigen Lehrkräften, insbesondere an Schwerpunktschulen, damit die betroffenen Schülerinnen und Schüler von dieser „Wahlfreiheit" auch profitieren können.

Mit der Einführung einer Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen werden die Rahmenbedingungen für inklusive Schulen geschaffen. Langfristig sind diese inklusiven Schulen die Voraussetzung für eine gesunde Gesellschaft, ohne Parallelgesellschaften.
Von dem Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Handicaps die gleichen Bildungschancen erhalten, sind wir allerdings noch weit entfernt.

Die neue rechtliche Freiheit von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, die Schule und die Schulart frei wählen zu können, ist nur dann von positiver Wirkung, wenn die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler nicht durch ein unangepasstes Bildungsangebot der Regelschulen für Inklusionsbedürftige darunter leiden.

Die LSV teilt daher die Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass trotz Schuldenbremse deutlich mehr Geld in die Bildung fließen muss.
„Inklusion als internationales Menschenrecht darf nicht durch nationale Bestimmungen, wie beispielsweise die Schuldenbremse, in seiner Umsetzung eingeschränkt werden", kommentiert Sofia Gall, Pressereferentin der LSV RLP, die aktuellen Personalplanungen für Schwerpunktschulen.

„Inklusion geht alle etwas an, nicht nur Förderschulen, nicht nur den Bildungsbereich im Allgemeinen, wenn auch diesen ganz besonders. Chancengerechtigkeit, unabhängig von geografischer und sozialer Herkunft und unabhängig von jeglicher Beeinträchtigung, ist das Fundament für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Davon hängt die Zukunft von uns allen ab", ergänzt LSV-Vorstandsmitglied Leo Wörtche.

Die LSV fordert den Bund, das Land und die Kommunen auf, die Schulen, vor allem aber die betroffenen Schülerinnen und Schüler, bei der Umsetzung und Bewältigung der Herausforderungen für inklusive Schulen, nicht alleine zu lassen.

In eigener Sache:

Mit der Schulgesetznovelle ändert sich auch der Schulgesetzabschnitt über die Arbeit der SchülerInnenvertretung in Rheinland-Pfalz. So wird hier die Mitarbeit von Förderschülern und Förderschülerinnen verstärkt festgeschrieben, was uns auf Unterstützung der Kommunen bei der logistischen Bewältigung von Barrieren hoffen lässt.
Ferner mahnt das Gesetz auch uns als LSV RLP an, unsere Publikationen auch in einfacher, leicht leserlicher Sprache erscheinen zu lassen. Dem wollen wir Rechnung tragen.

Außerdem - und das begrüßen wir ausdrücklich - können in Zukunft auch Grundschüler und -schülerinnen in die Arbeit der SchülerInnenvertretung eingebunden werden, und die Rolle der kommunalen SchülerInnenvertretungen auf Landesebene wird gestärkt.


Bei Rückfragen und für weitere Informationen steht Ihnen unsere Pressereferentin Sofia Gall telefonisch unter 0177 2856 499 (außerhalb der täglichen Schulzeiten) oder per Mail an sofia.gall[at]lsvrlp.de gerne zur Verfügung.


Zum Weiterlesen:
PM des MBWWK zur SchulG-Novelle
PM der GEW RLP zur SchulG-Novelle