Position der LandesschülerInnenvertretung Gymnasien und Gesamtschulen zum Schulgesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen -- Zusammenfassung

Die LandesschülerInnenvertretung begrüßt die Zielsetzung, der Landtagsfraktion B’90/Die Grünen, mit ihrem Gesetzesentwurf die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur zu entrümpeln, sondern die Schule sowohl strukturell als auch inhaltlich im Sinne der Demokratie, der Integration bisher benachteiligter Gesellschaftsgruppen, der Völkerverständigung und anderer gesellschaftlicher Themen zu reformieren.
Die Verschlankung des Schulgesetzes, wie auch die Reduzierung der Befugnisse der Kultusministerialbürokratie werden von der LSV als grundweg positiv beurteilt.
Die LSV verfolgt das Ziel der Emanzipation von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft. Dazu gehört auch, das in einer demokratischen Schule der Stimme der SchülerInnen als direkt betroffene ein größeres Gewicht zukommt als den meist nicht in direkter Beziehung zur Schule stehenden Eltern.
Auch wenn der Gesetzentwurf eine klare Inbezugsetzung der verschiedenen Gremien und einen klaren Umriss der Befugnisse des Schulforums vermissen lässt, so sieht die LSV die Einführung eines Schulforums als wichtigen Schritt in Richtung einer demokratischen Schule an. Die LSV sieht es jedoch als ohne Weiteres innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens als realisierbar an, das Schulforum an Oberstufengymnasien nur aus SchülerInnen und LehrerInnen zu besetzen, da die Mehrzahl der SchülerInnen dort bereits volljährig ist.
Die zentrale Rechnungsprüfung aller Kassen einer Schule und somit eine größere Transparenz der Schulfinanzen wird von der LSV ausdrücklich begrüßt.
Dem Ziel einer demokratischeren Schule widerspricht jedoch, dass die SchülervertreterInnen kein Stimmrecht in den pädagogischen Konferenzen haben und somit von der Regelung der Detailfragen abgeschnitten sind. Die LSV befürchtet, dass durch die fehlende Möglichkeit der Einflussnahme auf die tägliche Unterrichtsrealität auch in Zukunft keine Verstärkung des Partizipationswillens aller SchülerInnen eintreten wird.
Die neu gefassten Aufgaben der Schulleitung sieht die LSV insbesondere in Bezug auf Förderung der innerschulischen Kommunikation, der Transparenz von Entscheidungen und der Unterstützung der Vertretungen als begrüßenswert an, vermisst jedoch eine Klarstellung, inwieweit sichergestellt werden soll, dass die Schulleitung gemäß den Beschlüssen des Schulforums handelt. Die Reform der rheinland-pfälzischen Schulen darf nach Meinung der LSV nicht zu einer Stärkung der Machtposition der Schulleitung innerhalb der Schule führen.
Die LSV stellt an das Land den Anspruch, die Bildungsfinanzierung sicherzustellen und sich im Falle von Schulsponsoring nicht schrittweise aus der Finanzierung zurückzuziehen. Durch letzteres und die Ausrichtung der „Spendenpolitik“ von Firmen nach für sie „nützlichen“ Aspekten innerhalb der verschiedenen Schulprofile könnte es zu einer indirekten Abhängigkeit der Schulen von Unternehmen kommen. Auch wenn die direkte Einflussnahme von Unternehmen im Schulgesetzentwurf unterbunden wurde, könnten so weniger nutzenorientierte Lerninhalte wie die soziale Integration vernachlässigt werden.
Die LSV gibt in der Frage des Schulsponsorings zu bedenken, inwieweit Schulen in sozialen Brennpunkten bei der Spendenvergabe zu kurz kommen und sich so eine Chancenungleichheit zwischen Schulen ausbilden kann.
Die Einführung eines Schulschlichtungsausschusses wird von der LSV begrüßt. Dadurch wird allen Gruppen an einer Schule die Möglichkeit gegeben, ohne große Verwaltungswege eine Einigung in Konfliktfällen zu erzielen.
Grundsätzlich hält die LSV Noten für kein objektives Mittel der Leistungsbewertung, dass vielmehr oft zu sturem Auswendiglernen führt. Auch wenn der Gesetzentwurf hier keine grundlegenden Reformen einleitet, so begrüßt die LSV doch die Ergänzung der Leitungsbewertung durch eine individuelle verbale Beurteilung. Darin sieht die LSV die Möglichkeit für SchülerInnen, besser als bisher Stärken und Defizite im Lernverhalten zu erkennen und dieses zu verbessern.
Die Einführung einer aus SchülerIn, LehrerIn und einem Elternteil bestehenden Mediations- und Clearingstelle zur Konfliktregelung bei der Benotung befürwortet die LSV ausdrücklich. So wird SchülerInnen erstmals eine kleine Chance eingeräumt, sich gegen willkürliche Bewertung zur Wehr zu setzen.
Die Übertragung der Entscheidung über Täuschungshandlungen bei Leistungsbeurteilungen und deren Konsequenzen auf zwei statt einer/m FachlehrerInnen wird ausdrücklich begrüßt. Um die Möglichkeit von Willkür weiter einzudämmen wäre eine Anfechtungsmöglichkeit vor dem Schulvermittlungsausschuss nach Meinung der LSV wünschenswert.
Die LSV bemängelt, das sich der vorliegende Gesetzentwurf nicht von den verstaubten autoritären Disziplinierungs- und Ordnungsmaßnahmen trennen konnte. Diese räumen Lehrkräften weiterhin weitgehend unanfechtbare Strafmaßnahmen ein und behindern die Entwicklung hin zu zwanglosen und kollegialen Lerngruppen, in denen die Lehrkräfte stärker moderierend tätig sind.
Die Erweiterung des Auftrages der SchülerInnenvertretung auf politische Bildung und „Fokussierung der Forderungen an die Politik aus Sicht der jungen Generation“ wird von der LSV ausdrücklich begrüßt. Angesichts der Untrennbarkeit von bildungs- und gesellschaftspolitischen Fragen sieht die LSV diese Erweiterung als positiven Schritt in Richtung des allgemeinpolitischen Mandates für SchülerInnenvertretungen.
Angesichts des Wunsches nach Integration beeinträchtigter Menschen in Schule und Gesellschaft kritisiert die LSV, dass eine LandesschülerInnenvertretung der Sonderschulen prinzipiell nicht möglich ist.
Die Schweigepflicht für VerbindungslehrerInnen bei vertraulichen Angelegenheiten wird von der LSV als Schutzmechanismus der Privatsphäre von SchülerInnen befürwortet.
In der Frage der LehrerInnenausbildung zeigt sich die LSV erfreut über das Vorhaben, früher als bisher die Eignung für den Lehrberuf zu erproben und so die pädagogische Eignung der LehramtsanwärterInnen sicherzustellen.