Immer wieder Hüs ankündigen, damit sie unerwartet sind - ist das rechtens
Frage von A.R. aus Wohnort Guntersblum / Schulort Worms
Hallo,
nachdem die unangekündigten Hüs abgeschafft wurden, ist die Englischlehrerin darauf gekommen, jetzt für jede Stunde eine VokabelHü anzukündigen, die sie aber natürlich nicht immer schreibt - sondern nur ab und an. Auf diese Weise - so sagte sie den Schülern selbst - seien ihre Hüs dann doch unangekündigt - die Schüler sollen schließlich immer lernen. Ist das nach dem Schulgesetz rechtens?
Mit fragenden Grüßen
A.R.
Antwort
Hallo,
vielen Dank für die Frage!
Durch das Ministerium für Bildung wurde zu Beginn dieses Schuljahres festgelegt, dass Hausaufgabenüberprüfungen angekündigt werden müssen. Es handelt sich also um eine schulaufsichtliche verbindliche Weisung, die für alle Schularten gilt.
Die Weisung kann auch nicht durch eine Dauerankündigung, etwa indem die Lehrkraft ihrer Klasse ein regelmäßiges – beispielsweise wöchentliches – mündliches oder schriftliches Abfragen der Hausaufgaben mitteilt, umgangen werden. Auch der geschilderte Fall ist nicht zulässig. Denn die Verfahrensregelung zielt darauf, das Überraschungsmoment bei jeglicher Form der Leistungsfeststellung zu beseitigen, d. h. die Schülerinnen und Schüler müssen konkret wissen, dass die Prüfung ansteht und dass sie „dran“ sind.
Weitere Fragen kann das FAQ zu diesem Thema seitens des Bildungsministeriums oder auch die Schulaufsichtsbehörde ADD beantworten.
Viele Grüße
LSV RLP










