Wie "funktioniert" eine LSK?

Wenn du schon oft auf LandesschülerInnenkonferenzen warst, dann brauchst du nun gar nicht weiterzulesen. Schicke einfach deine Anmeldung ab und komm pünktlich. Wenn du aber noch nie auf einer LSK warst, dann legen wir dir die nachfolgenden Zeilen sehr ans Herz.

1. LSK - Was ist das?

Eine LSK, ausgeschrieben Landesschüler*innenkonferenz, ist - der Name sagt es schon – eine Konferenz, und zwar eine landesweite Konferenz von Schülerinnen und Schülern. Diese wird von der Landesschüler*innenvertretung (LSV) organisiert und ist für diese enorm wichtig. Warum? Die LSK ist „das oberste beschlussfassende Gremium der LSV", was schlicht und ergreifend heißt, dass in der LSV das umgesetzt wird, was die LSK beschließt. Aber so weit sind wir nun noch nicht. Also, jede SV einer rheinland-pfälzischen Schule mit Sekundarstufe I oder II schickt zwei Personen auf die Treffen der Kreis- oder Stadt-SV in ihrem Kreis/ihrer Stadt. Dabei dürfen dies nicht irgendwelche Personen sein, sondern zwei von der Klassensprecher*innen- (KSV) oder der Schüler*innenvollversammlung (SVV) gewählte Schüler*innen. Diese handeln im Auftrag ihrer SV, das heißt wiederum, dass das, was sie auf den Treffen sagen, als Meinung ihrer Schule gesehen wird. Diese Kreis- und Stadt-SVen schicken wiederum Delegierte zur LSK. Wie viele das pro Kreis oder Stadt sind, hängt von der Anzahl der Schüler*innen ab.

2. Auf zur LSK!

Nun, lassen wir die Delegierten - oder sagen wir einfach DICH - auf die LSK fahren. Jetzt packst du deinen Rucksack: Kleider, Waschzeug, was zu schreiben, die Delegiertenunterlagen, etc. Also, du fährst hin (natürlich werden dir die Fahrtkosten erstattet, wie das geht steht unter der Wegbeschreibung) und kommst hoffentlich sicher und froh am LSK-Tagungsort an. Dann gehst du erst einmal zur Anmeldung.

3. Warten auf den Beginn - Anmeldung

Dort erwartet dich jemand von uns. Sie bzw. er hält erstmal mit dir einen Schwatz über deine Schule etc. und knöpft dir deine Daten ab. Im Gegenzug bekommst du eine STIMMKARTE (wird noch sehr wichtig, also nicht verlieren). Danach gibt's Kaffee und Snacks, Fotos von der letzten LSK und viele nette Leute, die dir bei Fragen gerne helfen. Bis dann die LSK offiziell vom Landesvorstand eröffnet wird.

4. Beginn der LSK - Formalkrams

So, irgendwann hat die Wartezeit dann auch ein Ende, alle werden ins Plenum (so heißt es, wenn sich alle zur Sitzung treffen) gescheucht und ein Mitglied des Landesvorstandes sagt euch „Guten Tag, herzlich willkommen, wir wählen jetzt den*die Präsident*in." Das passiert immer auf der ersten LSK im Schuljahr, denn ein Präsidium leitet alle LSKen, die in einem Schuljahr stattfinden. Aber warum soll ich da jemanden wählen, den ich gar nicht kenne? So schlimm ist das nicht, denn die*der Präsident*in leitet zwar die LSK, aber wenn sie*er Mist baut, kann sie*er auch wieder abgewählt werden. Eine Besonderheit ist, dass sich die Kandidat*innen zwar vorstellen, du sie aber nix mehr fragen kannst. Den oder die Präsi unterstützen ein*e Protokollant*in und ein*e technische*r Assistent*in. Diese drei bilden das Präsidium, leiten die LSK. Das Besondere ist, dass die Drei nichts Inhaltliches sagen dürfen, sondern neutral und unabhängig bleiben sollen, von wegen „Fairplay" und so.

5. Schreckgespenst „Geschäftsordnung"

Ach ja, bevor wir jetzt zu den weiteren Tagesordnungspunkten kommen, ist es unvermeidlich ein paar Worte zur - –von Erfahreneren liebevoll „GO" genannten - Geschäftsordnung zu verlieren. Bei einer LSK treffen sich über 100 Leute, um über SV, Schüler*innen, Schule und so weiter zu diskutieren. Dies könnte man wild durcheinander machen und hätte vielleicht auch ganz nette Diskussionen untereinander. Aber auf der LSK sollen ja Diskussionen für alle verständlich geführt werden und am Ende soll auch noch was rauskommen. „Strukturierung" heißt dann das Zauberwort und diese Strukturierung (frei übersetzt: In-Bahnen-Lenken von Diskussionen) geschieht durch die GO.

Die GO wird von drei Grundideen getragen:
- Fairness und Waffengleichheit im Diskussionsverhalten (alle sind gleichberechtigt)
- transparente Diskussionen
- eins nach dem anderen

Man kann darüber streiten, ob diese Ansprüche wirklich befriedigt werden. Aber vorläufig muss und kann man mit der GO ganz gut leben. Am besten liest du sie dir einfach mal durch.

Eigentlich enthält sie nur Selbstverständlichkeiten:
- Wenn über A gesprochen wird, solltest du nichts zu B, sondern eben über A sagen.
- Wenn dir die Diskussion zu lang wird und stinkt, streckst du beide Arme in die Luft, dann kannst du einen GO-Antrag auf Beendigung der Debatte (Diskussion zu einem Thema), auf Ende der Redeliste (wird niemand mehr dazu geschrieben) und/oder sofortige Abstimmung stellen.
- Der*die Präsident*in leitet die Diskussion, sagt wer nun reden darf („gibt das Wort") und verwarnt Störende.
- Bei Abstimmungen darf nur mit der Delegiertenkarte in der Hand abgestimmt werden (vermeidet, dass Gäste selbiges tun...).

Also schlimm ist die GO nun wirklich nicht, höchstens ungewohnt, dafür aber ungemein hilfreich.

6. Antragsbehandlung

Was ist denn ein Antrag? Die LSK diskutiert über Dinge, die Schüler*innen betreffen. Darum kann jede*r Schüler*in aus Rheinland-Pfalz auch verlangen, dass sich die LSK mit einem bestimmten Thema beschäftigt. Beispielsweise will eine K. aus X, dass ihr Verkehrsverbund, der halb Rheinland-Pfalz umfasst, ein Schüler*innenticket einführt. Oder jemand will, dass die Bildungsministerin Theater als Unterrichtsfach einführt, Noten abschafft, etc. Weiter hinten in diesen Unterlagen findest du einen Musterantrag. Der Möglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt. Ob die LSK einem Antrag zustimmt und der Landesvorstand dann etwas dafür tun muss, dass das, was im Antrag steht, auch gemacht wird, hängt dann von der LSK ab. Übrigens muss ein solcher Antrag den Delegierten rechtzeitig (mindestens drei Tage vor Beginn der LSK) vorliegen. Ist etwas ganz dringend, kann auf der LSK selbst ein sog. „Initiativantrag" gestellt werden. Den müssen dann mindestens fünf Stimmberechtigte unterschreiben („unterstützen"), damit er –- sofern die LSK dies beschließt - auf die Tagesordnung genommen werden kann.

7. Landesvorstand (LaVo)

Einen zweiten wichtigen Teil der LSK nimmt die Wahl des LaVos ein. Er besteht aus 5-10 gleichberechtigten von der LSK beauftragten Leuten, die Beschlüsse ausführen und die Geschäfte der LSV führen sollen.

Hierbei gibt es an Arbeitsbereichen in der Regel:

- Gremienreferat (auch Innenreferat): koordiniert den Landesvorstand und ist verantwortlich für die Zusammenarbeit des LaVos mit den anderen LSV-Gremien wie der Kreis- und Stadtschüler*innenvertretungen
- Parlamentsreferat: hält den Kontakt zu Landtagsabgeordneten, Fraktionen, Kommunalpolitiker*innen und dem Bildungsministerium, schreibt die Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen
- Basisreferat: betreut die Kreis- und Stadtschüler*innenvertretungen und die Schüler*innenbasis
- Pressereferat: schreibt Pressemitteilungen
- Außenreferat: hält Kontakt zur Partnern, Institutionen, Bündnissen und Projekten und nimmt Termine nach Außen wahr
- Referent*innen, die zu im Arbeitsprogramm verankerten Themenbereichen arbeiten

Dem LaVo sollen Schüler*innen von mindestens drei verschiedenen Schularten in Rheinland-Pfalz angehören.

Nach der Beendigung der Amtszeit, also nach einem Jahr, muss ein neuer LaVo gewählt werden. Die Wahlen zum neuen Landesvorstand finden immer auf der 1. LSK im Schuljahr statt.

Wahlen laufen immer gleich ab:
-> Präsi ruft den Wahlgang auf und bittet um Kandidat*innenvorschläge
-> Leute können vorgeschlagen werden (KandidatInnen)
-> Präsi schließt die Vorschlagsliste
-> Vorgeschlagene stellen sich vor
-> Befragung zur Arbeit
-> Präsi ruft die Wahl auf
-> Wenn eine Person geheime Wahl will, wird geheim gewählt, ansonsten mit Handzeichen
-> Präsi sagt das Ergebnis
-> Die Person wird gefragt, ob sie die Wahl annehme,
-> wenn ja: herzlichen Glückwunsch
-> wenn nein: Mist, Neuwahl

Für den Vorstand kandidieren kann prinzipiell jede*r Schüler*in. Ein bisschen SV-Erfahrung sollte aber da sein. Allerdings ist alles gar nicht so schlimm, wie immer getan wird. LaVo-Arbeit ist eine sehr hilfreiche und interessante Erfahrung.

8. Kreis- und StadtschülerInnenvertretung (KrSV/SSV)

In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz gibt es eine Kreis- oder Stadt-SV. Dort treffen sich ca. einmal im Monat zwei Delegierte jeder Schule im Kreis oder der Stadt.
Dort kann man sich sehr gut über die SV-Arbeit an den einzelnen Schulen austauschen, gemeinsame Projekte planen und in der Schulpolitik im Kreis oder der Stadt mitmischen. Denn die KrSVen und SSVen wählen Delegierte für den Schulträgerausschuss. Den gibt es in jedem Kreis und in jeder Stadt; dieser bezahlt das Geld für Gebäude und Einrichtungen. Außerdem wählen die KrSVen und SSVen die Delegierten zur LSK.

9. Delegierte zur Bundesebene

Auf der 1. LSK im Schuljahr werden in der Regel 3 Delegierte und 3 Stellvertreter*innen für die Bundesebene gewählt. Diese treffen sich mit Mitgliedern der LSVen anderer Bundesländer um sich auszutauschen und gemeinsame Aktionen zu planen.

10. Der erweiterte Landesvorstand

Wer erst einmal ein Jahr in die Arbeit des LaVo reinschnuppern möchte, bevor sie oder er sich selbst in den LaVo wählen lässt, kann sich auf der 1. LSK im Schuljahr in den erweiterten Landesvorstand (e-LaVo) wählen lassen. Dort kannst du die Arbeit des LaVos hautnah miterleben und selbst Aufgaben übernehmen, ohne Pflichten einzugehen.

11. Landesarbeitskreise (LAKe)

LAKe können von der LSK zu bestimmten Themen eingerichtet werden. Sie sind ein in regelmäßigen Abständen tagendes Diskussionsforum für interessierte Schülis. Auch
hier gilt: Mehr Infos auf der LSK!!!