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  • LSK-Geschäftsordnung

    1. RegularienEin Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die LandesschülerInnenkonferenz unter Einhaltung folgender Ordnung: a) Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 8 der LSV-Satzungb) Feststellung der Zahl der stimmberechtigten AnwesendenBei der ersten LSK im Schuljahr:c) Wahl des Präsidiums2 ...