Schlagwort: SV-Recht

  • Du hast Recht! - Gesetze und Verordnungen

    Schülerinnen und Schüler haben nicht nur Pflichten, sie haben auch Rechte. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die die Schule und SV-Arbeit betreffen. Solltest du Fragen zur Auslegung von Gesetzen oder Vorschriften haben, ist dir etwas unklar, was das Recht angeht, oder hast du Probleme mit Lehrer*innen oder Mitschüler*innen, die das Rechtliche betreffen, dann schreibe uns!
  • LSK-Geschäftsordnung

    1. RegularienEin Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die LandesschülerInnenkonferenz unter Einhaltung folgender Ordnung: a) Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 8 der LSV-Satzungb) Feststellung der Zahl der stimmberechtigten AnwesendenBei der ersten LSK im Schuljahr:c) Wahl des Präsidiums2 ...
  • Schüler*innenrechte-Plakatserie: „Kenn deine Rechte!“

    Als LSV ist es unser Wunsch, dass alle Schüler*innen über ihre Rechte Bescheid wissen! Um das zu erreichen, haben wir die wichtigsten Rechte für euch als SV wie auch für die einzelnen Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schulen als Plakate gestaltet. Diese sollen als Überblick dienen. Die Gesetzes- und Verordnungstexte mit allen ausführlichen Infos findet ihr in unserer Broschüre „Du hast Recht!“ – zusammen mit den Plakaten ein wichtiges Mittel, um sich die eigenen Rechte in der Schule anzueignen! Zum Schuljahresbeginn erhält jede Schule von uns stets ein Exemplar von jeder Publikation – die sich sicher auch im SV-Raum sehr gut machen! Jederzeit könnt ihr euch die Druckvorlagen hier herunterladen.
  • Geschäftsordnung für Landeschüler*innenkonferenzen der LSV Rheinland-Pfalz

    1. Regularien Ein Mitglied des Landesvorstandes eröffnet die Landesschüler*innenkonferenz unter Einhaltung folgender Ordnung: a) Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 8 der LSV-Satzung b) Feststellung der Zahl der stimmberechtigten Anwesenden Bei der ersten LSK im Schuljahr: c) Wahl des Präsidiums 2 ...
  • Genderstatut der LandesschülerInnenvertetung RLP

    beschlossen auf der 62. LSK am 23./24. Juli 2014 in Mainz

    Ziel und Aufgabe dieses Regelwerkes ist es, gesellschaftliche Defizite und Benachteiligungen auf Grund der geschlechtlichen Identität und des psychologischen Geschlechts durch strukturelle Maßnahmen einzudämmen.
  • Satzung der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz

    1. Die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV) ist die alleinige Vertretung der Interessen aller Schülerinnen und Schüler aus Sekundarstufe I und II in Rheinland-Pfalz.2. Die LandesschülerInnenkonferenz (LSK) und der Landesvorstand (LaVo) haben die Aufgabe, für eine gebührende Berücksichtigung aller zu vertretenden Schularten zu sorgen ...